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Das Aufgabengebiet umfasst:
- Durchführung des Medizinproduktegesetzes bei Herstellern und Betreibern,
- Durchführung des Arzneimittelgesetzes bei Herstellern und Großhändlern / klinische Prüfung und Gewebegesetz.
Anforderungen
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium in einem medizinischen Studiengang (Human- oder Veterinärmedizin) oder ein Masterabschluss (oder vergleichbarer Abschluss) in Humanbiologie oder Chemie sowie die Sachkenntnis nach § 15 Arzneimittelgesetz. Alternativ hierzu erfüllt die Approbation als Apotheker die Voraussetzung.
Sofern die Qualifikation als GMP/GCP-Inspektor/in nicht vorliegt, kann diese erworben werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de
Kontakt
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 27.08.2010 an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg.
Für fernmündliche Rückfragen stehen Ihnen Herr Ulf Peter Schütt (Leiter des Pharmazeutischen Inspektorats) unter der Tel.-Nr. 04131-151436 und Herr Detlef Schulzke (Personal-sachbearbeiter) unter der Tel.-Nr. 04131-151415 zur Verfügung.