Die Bayerische Landesärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besteht aus 63 ärztlichen Kreisverbänden und acht ärztlichen Bezirksverbänden. Die Organe der bayerischen Landesärztekammer sind die Vollversammlung und der Vorstand und steht unter der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit. Die Vollversammlung der bayerischen Landesärztekammer besteht aus 180 Delegierten aus den Kreisverbänden und der medizinischen Fakultät der Landesuniversitäten. Die Versammlung findet mindestens einmal jährlich zum Bayerischen Ärztetag statt.
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