Mit der Versendung der Wahlunterlagen begann am 19. Oktober 2010 die Wahl zu einer neuen Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin. Die rund 27.000 Ärztinnen und Ärzte können das höchste Gremium der ärztlichen Selbstverwaltung in Berlin per Briefwahl bestimmen. Der Wahlzeitraum endet am 3. Dezember um 18.00 Uhr.
Unmittelbar nach Ablauf der Frist werden die abgegebenen Stimmen in der Ärztekammer Berlin ausgezählt und das Ergebnis bekannt gegeben. Kammerpräsident Dr. med. Günther Jonitz appellierte zum Wahlbeginn an die Berliner Ärzteschaft: „Nutzen Sie Ihre Stimme. Denn damit geben Sie der ärztlichen Selbstverwaltung das nötige politische Gewicht zur Vertretung Ihrer Interessen auf Landes- und Bundesebene. Denn nur die Ärztekammern besitzen die Kompetenz zur Lösung der ärztlichen Aufgaben im Gesundheitswesen und dienen gleichzeitig dem Gemeinwohl.“
Die Delegiertenversammlung besteht aus 45 gewählten Mitgliedern und wird alle vier Jahre nach dem Prinzip der Verhältniswahl gewählt. Das ärztliche „Parlament“ trifft alle grundsätzlichen finanziellen, politischen und strukturellen Entscheidungen der Ärztekammer Berlin. In diesem Jahr stellen sich sieben Wahllisten – zwei Listen treten erstmals an – mit insgesamt 286 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl. Alle Listen haben sich in der Oktober- und der November-Ausgabe der Kammerzeitschrift BERLINER ÄRZTE und im Internet unter www.aerztekammer-berlin.de/50ueberUns/60_Wahlen2010/index.htm vorgestellt.
Die neu gewählte Delegiertenversammlung kommt erstmals am 19. Januar 2011 zusammen. In dieser Sitzung wird dann der bis zu elfköpfige Vorstand gewählt, darunter der/die Präsident/in und der/die Vizepräsident/in der Ärztekammer. Der Vorstand führt die Geschäfte der Ärztekammer Berlin und vertritt die Kammer in der Öffentlichkeit.
(Quelle: Bundesärztekammer, 21.10.2010)
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