Der Marburger Bund (MB) hat an die Regierungskoalition appelliert, die vom Bundesarbeitsgericht konkretisierte Rechtsprechung zur Tarifpluralität uneingeschränkt zu akzeptieren. „Die Rechtslage ist eindeutig. Es gibt keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und keinen Grund zu politischem Aktionismus. Die von Arbeitgeberverbänden und Deutschem Gewerkschaftsbund geforderte gesetzliche Festschreibung der betrieblichen Tarifeinheit ist ein Angriff auf die Freiheitsrechte aller Arbeitnehmer in diesem Land“, sagte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, nach einer Beiratssitzung des MB-Bundesverbandes und der 14 Landesverbände des Marburger Bundes. „Die Politik sollte sich von diesen selbst ernannten Monopolisten nicht ins Bockshorn jagen lassen. Tarifeinheit ist nicht nur rechtswidrig, sie schadet vor allem auch der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands: Hochqualifizierte Fachkräfte werden abgeschreckt, wenn ihnen jede Gelegenheit zur tarifpolitischen Entfaltung genommen wird.“
Das von Marburger Bund-Mitgliedern erstrittene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli 2010 bestätigt die unmittelbare Verbindlichkeit der vom Marburger Bund für die angestellten Ärztinnen und Ärzte ausgehandelten arztspezifischen Tarifverträge. „Ein Zurückstehen arztspezifischer Tarifverträge gegenüber anderen Tarifverträgen würde die ohnehin bestehenden Probleme bei der Besetzung ärztlicher Stellen in den Krankenhäusern erheblich verschärfen. Damit würde die Versorgungssicherheit in den Krankenhäusern empfindlich beeinträchtigt“, warnt der Beirat des Marburger Bundes.
Das Bundesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil klargestellt, dass Tarifpluralität unmittelbare Folge der verfassungsrechtlich garantierten Koalitionsfreiheit ist. Inhalt und Wirkungsweise eines Tarifvertrags erlangen Legitimation durch die freie Entscheidung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Mitglied einer Koalition zu werden. In den Krankenhäusern ist Tarifpluralität seit Jahren bewährte Realität. „Die im Marburger Bund organisierten Ärzte haben dafür gekämpft, dass sie eigenständige Tarifverträge bekommen, die der arztspezifischen Realität in den Kliniken entsprechen. Die ohnehin schon schwierige Personalsituation der Krankenhäuser würde sich weiter verschärfen, wenn die Ärzte sich wieder unter die Fremdherrschaft eines Einheitstarifvertrages begeben müssten, wie es Arbeitgeber und DGB fordern“, warnt der MB-Vorsitzende, Rudolf Henke, vor politischen Schnellschüssen.
(Quelle: Marburger Bund, 25.09.2010)
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