Deutschland drohe keinesfalls eine Streikwelle, wenn für unterschiedliche Arbeitsverhältnisse auch unterschiedliche Tarifverträge gelten können. Darauf verwies der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler in der aktuellen Ausgabe von BÄK INTERN, dem Informationsdienst der Bundesärztekammer. Deutschland gehöre trotz seit Jahren bestehender faktischer Tarifpluralität noch immer zu den streikärmsten Ländern der Welt.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, wonach der bisher in der Rechtssprechung angewandte Grundsatz „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nicht zu vereinbaren ist. In ungewohnter Einigkeit machen nun Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) und der Arbeitgeberverband mobil, um ein Aufbrechen der althergebrachten Tariflandschaft zu verhindern.
„Die Arbeitnehmer in unserem Land können frei wählen, wer für sie Tarifverträge aushandelt. Wer dieses Recht in Frage stellt, rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie“, sagte der 1. Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB), Rudolf Henke in BÄK INTERN. Der MB setzte im Sommer 2006 erstmals eigene Tarifverträge für Ärzte an Universitätskliniken um. Seitdem gilt für Krankenhäuser: Ein Betrieb, zwei Tarifverträge.
Mittlerweile werden auch innerhalb des DGB Bedenken wegen der Allianz mit den Arbeitgebern laut. Unter anderem heißt es in einer Resolution der Fachgruppe Verlage, Druck und Papier, es sei ein elementarer Verstoß gegen die Geschichte, Politik und Kultur der Gewerkschaftsbewegung, sich mit Arbeitgeberorganisationen darüber zu verständigen, wie das Streikrecht ausgestaltet werden könnte.
Der vollständige Artikel ist in der September-Ausgabe von BÄK INTERN erschienen. Weitere Themen darin: „Werben um den Nachwuchs: BÄK und KBV stellen Arztzahlstudie vor“, „Fall von Mainz entfacht Debatte über bundesweit einheitliche Hygienevorschriften“, „Nach BGH-Urteil wieder Diskussionen über Präimplantationsdiagnostik“.
(Quelle: Bundesärztekammer, 23.09.2010)
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