„Hausärztinnen und Hausärzte können Alkoholprobleme bei ihren Patienten frühzeitig erkennen und ihnen helfen, ihre Suchterkrankung zu überwinden. Sie sind deshalb wichtige Ansprechpartner für alkoholkranke Menschen.“ Dies sagte Prof. Dr. Frieder Hessenauer, Vorsitzender des Ausschusses Sucht und Drogen der Bundesärztekammer (BÄK), anlässlich der gemeinsamen Fachtagung von BÄK und dem Fachverband Sucht e.V. zu „Suchtbehandlung und hausärztliche Versorgung: Erkennen, Steuern, Handeln“ in Berlin. Ärzte könnten Patienten mit riskantem Alkoholkonsum über die möglichen gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums aufklären und sie zu Verhaltensänderungen motivieren. Menschen mit schädlichem Konsum und Alkoholabhängige könnten so frühzeitig an spezialisierte Beratungs- und Behandlungsangebote weitervermittelt werden. Studien belegten, dass bereits die Ansprache durch den Arzt bei riskanten Konsumenten zu einer Änderung des Trinkverhaltens führen kann, so Hessenauer
„Ziel unserer Bemühungen ist es, für den Arzt Anreizsysteme zu schaffen, die zu einer möglichst flächendeckenden Implementierung von Früherkennungs- und Frühinterventionsmaßnahmen bei substanzbezogenen Störungen führen“, sagte Hessenauer. Auf der Tagung wiesen Experten darauf hin, dass mehr als 1,3 Millionen Erwachsene alkoholabhängig sind, zwei Millionen Menschen konsumieren Alkohol in gesundheitsschädlichen Mengen. Jeder sechste Erwachsene trinkt soviel Alkohol, dass es langfristig zu gesundheitlichen Schäden kommen kann. Ein solcher riskanter Konsum liegt dann vor, wenn Männer pro Tag mehr als zwei alkoholische Getränke und Frauen mehr als ein alkoholisches Getränk zu sich nehmen.
Wie wirksam eine Entwöhnungsbehandlung ist, zeigen die Daten stationärer Rehabilitationseinrichtungen. So lebt die Hälfte der behandelten Alkoholiker auch nach einem Jahr abstinent. Aber es gibt weiterhin ein starkes Missverhältnis
zwischen der hohen Verbreitung von Abhängigkeitserkrankungen und der Inanspruchnahme von Entwöhnungsbehandlungen. „Im Durchschnitt dauert es immer noch etwa 12 Jahre, bis alkoholabhängige Menschen dazu bereit sind, eine stationäre Entwöhnungsbehandlung anzutreten“, erklärte Ralf Schneider, Vorsitzender des Fachverbandes Sucht e.V. „Der niedergelassene Arzt stellt hierbei für die Betroffenen eine entscheidende Schnittstelle dar.“
Auf der Fachtagung diskutierten die Teilnehmer Möglichkeiten einer früheren Behandlung alkoholbedingter Störungen und zeigten Wege zu einer verbesserten Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Einrichtungen der Suchtbehandlung auf. Gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, erörterten Ärzte, Suchtexperten der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, wie die Rahmenbedingungen für die Behandlung Betroffener verbessert werden können. Dabei wurde insbesondere deutlich, dass Früherkennungs- und Frühinterventionsmaßnahmen durch niedergelassene Ärzte sowie die ambulante Nachsorge dringend ausgebaut werden müssen.
(Quelle: Bundesärztekammer, 21.09.2010)
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