Seit dem Frühjahr führt die Bundeszahnärztekammer mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Gespräche über eine Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bis zum heutigen Tage haben die Verantwortlichen dort nicht verbindlich erklärt, ob Pläne bestehen, eine sog. Öffnungsklausel in der neuen GOZ zu verankern – obwohl die Ablehnung der Klausel für den zahnärztlichen Berufsstand existenziell ist. Auf seiner außerordentlichen Vorstandssitzung am späten Dienstag-Abend hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) daher folgenden Beschluss gefasst:
“Die Bundesregierung hat es sich – untermauert durch den Koalitionsvertrag - zur Aufgabe gemacht, die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Dieses Vorhaben würde durch die Verankerung der sog. Öffnungsklausel konterkariert, weil die GOZ und die damit beabsichtigten Entwicklungen außer Kraft gesetzt würden.”
Die Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung zu einem klaren Bekenntnis gegen die Öffnungsklausel in der GOZ auf. Die Bundeszahnärztekammer betont, dass eine Gebührenordnung mit einer
Öffnungsklausel mit ganz erheblichen Gefahren für Patienten und Zahnärzte verbunden ist. Kann diese Klausel nicht verhindert werden, ist eine so geänderte GOZ für den Berufstand nicht akzeptabel. Dann wäre die alte GOZ – obwohl fachlich und betriebswirtschaftlich seit Jahren überholt - beizubehalten.
Ergänzend zu diesem richtungsweisenden Beschluss wurde ein 5-Punktepapier verabschiedet, das gemeinsam mit der Bundesärztekammer noch im Laufe der Woche an die politischen Entscheidungsträger versendet wird.
(Quelle: Bundeszahnärztekammer, 15.09.2010)
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