Die Initiative von Arbeitgeberverbänden und DGB für ein Gesetz zur Festschreibung der Tarifeinheit hat erneut das Urteil „verfassungswidrig“ erhalten. In einem vom Deutschen Beamtenbund (dbb tarifunion) in Auftrag gegebenen und heute vorgelegten Gutachten vertritt der renommierte Tübinger Rechtsprofessor Hermann Reichold die Auffassung, dass die von Arbeitgebern und DGB vorgesehene Verdrängung eines geltenden Tarifvertrags durch den Tarifvertrag einer Mehrheitsgewerkschaft einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG (Koalitionsfreiheit) darstellt.
Der Marburger Bund sieht sich durch das Ergebnis dieser neuerlichen Expertise in seinem Kampf zur Wahrung der grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit bestärkt: „Wer einem Gesetz das Wort redet, das der Koalitionsfreiheit die Grundlage entzieht, treibt ein unsinniges, gegen die Arbeitnehmer gerichtetes Spiel. Arbeitgeber und DGB sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie mit ihrer Initiative schon jetzt mehr Schaden angerichtet haben, als ihnen lieb sein kann. Wir stehen am Anfang einer Auseinandersetzung, die über kurz oder lang die gesamte Gesellschaft erfassen wird“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.
(Quelle: Marburger Bund, 05.08.2010)
Für Ärzte gibt es weltweilt Jobangebote:
Hier finden Sie Aktuelle Stellenangbote für Ärzte...
Hier können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine neue Stellenanzeige aufgeben:
Sie sind schon Kunde bei uns? Dann gelangen Sie hier zu Ihrem Kundenbereich, um ihre Anzeigen zu verwalten oder sich als Arzt zu registrieren.