Als international einzigartiges Projekt zur
Verbesserung der Patientensicherheit startet am 1. Juli das Deutsche Aortenklappenregister. Es entstand auf gemeinsame Initiative der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) und der Deutschen
Gesellschaft für Kardiologie (DGK). In dem Register werden systematisch und bundesweit Langzeitdaten zum operativen Aortenklappenersatz und zur kathetergestützten Aortenklappenimplantation erhoben und wissenschaftlich
ausgewertet. Ziel des Registers ist es, jedem Patienten die für ihn geeignete Therapie auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse empfehlen zu können.
In Deutschland unterziehen sich pro Jahr rund 12.000 Patienten einem herzchirurgischen Aortenklappenersatz. Diese operative Therapie ist der Goldstandard bei der Behandlung von schwerwiegenden Aortenklappenerkrankungen.
Seit Kurzem steht mit der kathetergestützten
Aortenklappenimplantation jedoch ein Alternativverfahren zur Verfügung, bei dem die Herzklappenprothese unter Zuhilfenahme eines Katheters mit Zugang
über die Leistenarterie („transfemoral“) oder über die Herzspitze („transapikal“)eingesetzt wird. Die Anzahl dieser kathetergestützten Aortenklappenimplantationen hat im vergangenen Jahr deutlich zugenommen
und wird seit diesem Jahr über eine Fallpauschale im G-DRG-Katalog vergütet.
„Die kathetergestützte Aortenklappenimplantation kann allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nur für sehr alte Patienten mit schwerwiegenden Begleiterkrankungen
empfohlen werden, denen eine Operation am offenen Herzen nicht zuzumuten ist“, betonen die wissenschaftlichen Leiter des Registers, der Kardiologe Prof. Dr.
Christian W. Hamm aus Bad Nauheim und der Herzchirurg Prof. Dr. Friedrich Wilhelm Mohr aus Leipzig. „Denn die bisher veröffentlichten Studien zu den Vorund Nachteilen der kathetergestützten Aortenklappenimplantation im Vergleich
zum chirurgischen Aortenklappenersatz sind nicht repräsentativ und zum Teil widersprüchlich. Darüber hinaus sind Aussagen zu Langzeitergebnissen der
kathetergestützten Aortenklappenimplantation bisher nicht vorhanden. Erst mit den Ergebnissen des Aortenklappenregisters können Nutzen und Risiken der
kathetergestützten Aortenklappenimplantation abgewogen und klare Kriterien für deren Anwendung definiert werden.“
Selbstverständlich erfolgt die Datenerhebung mit dem Einverständnis und der ausdrücklichen Einwilligung jedes einzelnen Patienten in allen deutschen
Krankenhäusern, in denen chirurgische und kathetergestützte
Aortenklappenprozeduren durchgeführt werden. Die Nachbeobachtungen erfolgen 30 Tage sowie ein, drei und fünf Jahre nach dem initialen Aortenklappeneingriff. Die wissenschaftliche, fachliche und organisatorische
Unabhängigkeit des Deutschen Aortenklappenregisters wird über die beiden Fachgesellschaften und das als Registerstelle eingebundene BQS-Institut für
Qualität & Patientensicherheit gewährleistet. Ferner unterstützen verschiedene Medizinproduktehersteller das Register.
Bis das Register die notwendigen wissenschaftlich-fundierten Aussagen ermöglicht, gelten die Festlegungen eines gemeinsamen Positionspapiers der beiden Fachgesellschaften, dass Entscheidungen zur Durchführung einer kathetergestützten Aortenklappenimplantation gemeinsam von Kardiologen und Herzchirurgen getroffen werden, die Therapie von beiden gemeinsam in Kliniken
mit kardiologischer und herzchirurgischer Fachabteilung durchgeführt wird und multimorbiden Menschen über 75 Jahren vorbehalten bleibt.
(Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie , 29.06.2010)
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