Familienfeindliche Strukturen in den Klinken sind ein Hauptkritikpunkt, wenn es um die Unvereinbarkeit des Berufswunsches Chirurgie mit der Lebens- und Familienplanung junger Ärztinnen und zunehmend auch junger Ärzte geht. Hier wird vor allem auf Kinderbetreuungsangebote fokussiert. Krankenhausträger haben erkannt, dass die Einrichtung von Kindertagesstätten nicht nur eine höhere Personalbindung ermöglicht, sondern sich nicht zuletzt dadurch auch rechnet. "Es ist längst auch bei den Verantwortlichen unserer Gesellschaft angekommen, dass die Chirurgie nur dann eine Zukunft hat, wenn es gelingt, mehr Ärztinnen nicht nur dafür zu interessieren, sondern besser noch zu begeistern und sie auch im Fach zu halten", betont Professor Dr. med. Hartwig Bauer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in Berlin.
Die Umsetzung der Vorgaben des sogenannten Mutterschutzgesetzes ist eine in der klinischen Realität seit langem bestehende, in ihrer Bedeutung aber Entscheidungsträgern bisher unzureichend vermittelte Herausforderung. Dies betrifft im Besonderen junge Chirurginnen beziehungsweise in operativen Fächern tätige Ärztinnen. Absicht und Notwendigkeit dieser gesetzlichen Regelung stehen außer Zweifel, so Bauer. "Verzweifeln, um diese Alliteration zu gebrauchen, könnte man allerdings an den sehr heterogenen Umsetzungen vor Ort, das heißt in welchen Tätigkeitsbereichen unseres Faches schwangere Chirurginnen noch eingesetzt werden dürfen und können." Hier schwankten die Auslegungen des Gesetzes von einer sehr laxen Handhabung bis zu Restriktionen, die einem Berufsverbot gleichkommen und die noch erlaubte Tätigkeit auf reine Schreibarbeit reduzieren. Besonders gravierend werde dies während der Facharztweiterbildung zur Chirurgin empfunden. "Dieses Ungleichverhältnis gilt es zu beseitigen durch klare, möglichst bundeseinheitliche Auslegungen der gesetzlichen Vorgaben", fordert Professor Bauer. Diese müssen einerseits ohne Einschränkungen das Schutzbedürfnis von Mutter und werdendem Kind berücksichtigen. Andererseits hätten sie mit Verboten aufzuräumen, die ohne medizinische Begründung auferlegt werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie mit den von ihr vertretenen chirurgischen Fachgesellschaften setzte sich deshalb für eine Lösung im Sinne der jungen Chirurginnen ein. Unterstützung findet dieses Anliegen bei Dr. med. Astrid Bühren, Vorstandsmitglied des Hartmannbundes und Ehrenräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, und Professor Dr. med. Rolf Kreienberg, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Ziel einer Sitzung zu diesem Thema auf dem Deutschen Chirurgenkongress Anfang Mai 2010 in Berlin war es, einer praktikablen Lösung näher zu kommen: Eine fundierte Bestandsaufnahme mit Darstellung der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote, der Möglichkeiten einer individuellen Umsetzung, der praxisbezogenen Erfahrungen einer Chirurgin und der leidvollen Erlebnisse eines für den Einsatz seiner Ärztinnen verantwortlichen Chefarztes. Dies sollte es möglich machen, zu einer abgestimmten Resolution zu kommen, um bei den Verantwortlichen Gehör zu finden. "Es muss Schluss sein mit dem Schwarzer-Peter-Spiel mit Zuschieben von Verantwortlichkeiten und der Ablehnung von jeglicher Verantwortung unter Rückzug auf ein pauschal verordnetes Tätigkeitsverbot", sagt Professor Bauer.
Die Mutterschaft junger Chirurginnen verdient Wertschätzung und jede mögliche Unterstützung, so Bauer. Mutterschutzbestimmungen, die faktisch in ein Tätigkeitsverbot münden ohne Berücksichtigung individueller Risikoreduktion müssen abgelöst werden. Zumindest müssten sie in dem vorgegeben Rahmen in einer Weise umgesetzt werden, die einerseits die Bedürfnisse der werden Mütter bezüglich ihrer Schutzbedürftigkeit aber auch ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen. Andererseits erfordert es auch das Gleichheitsprinzip, dass nicht subjektive Bewertungen und Auslegungen ausschlaggebend sind - noch dazu regional und von Klinik zu Klinik unterschiedlich. "Das sind wir den jungen Ärztinnen schuldig, die sich für die Chirurgie entschieden haben und in ihr bleiben wollen, im Sinne einer Rechtssicherheit aber auch den ärztlichen Vorgesetzten", sagt Professor Bauer.
(Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e. V., 01.06.2010)
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