Der Marburger Bund hat auf der 117. Hauptversammlung in Dresden sein Ziel bekräftigt, die Arbeitsbedingungen und Vergütung grundsätzlich aller angestellten Ärztinnen und Ärzte in arztspezifischen Tarifverträgen zu regeln.
Der Verband vertrete auch die Interessen von angestellten Ärztinnen und Ärzten in Medizinischen Versorgungszentren und Arztpraxen. “Die vom Marburger Bund verhandelten Tarifverträge sind nicht nur Grundlage für die Vergütung der Krankenhausärzte – sie sind auch der Vergleichsmaßstab für die Kolleginnen und Kollegen in anderen Versorgungsbereichen. Der Marburger Bund wird jedem Versuch, den angestellten Ärztinnen und Ärzten ihr Recht auf eigenständige und von anderen Gewerkschaften unabhängige gewerkschaftliche Vertretung zu verwehren, entschieden entgegentreten“, heißt es in dem Beschluss der Hauptversammlung.
(Quelle: Marburger Bund, 10.05.2010)
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