Die Delegierten der 117. Hauptversammlung des Marburger Bundes haben Forderungen zur Einführung einzelvertraglicher Vertragsstrukturen in der Krankenhausversorgung eine klare Absage erteilt. „Selektive Verträge stellen kein geeignetes Instrument zur dauerhaften Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen stationären Versorgung dar“, heißt es im Beschluss der Hauptversammlung. Die insbesondere von den Kassenverbänden propagierten Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern würden die Krankenhausplanung aushöhlen, die Patientensouveränität einschränken und zu einem Rabattwettbewerb führen, der die Qualität der Versorgung verschlechtere.
In einem weiteren Beschluss fordert der Marburger Bund die Bundesregierung auf, sich den neuerlichen Versuchen zur Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu widersetzen. „Die EU-Arbeitszeitrichtlinie bezweckt den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der zum wiederholten Male von der EU-Kommission vorgetragene Änderungsbedarf, insbesondere die Aufteilung des Bereitschaftsdienstes in einen aktiven und einen inaktiven Teil, dient ausschließlich ökonomischen Interessen der Krankenhausarbeitgeber und widerspricht dem Zweck der Arbeitszeitrichtlinie. Im Interesse der Ärztinnen und Ärzte und der Patienten darf der Zweck der EU-Arbeitszeitrichtlinie nicht relativiert werden“, forderten die Delegierten der MB-Hauptversammlung in Dresden.
(Quelle: Marburger Bund, 09.05.2010)
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