Der Marburger Bund lehnt eine über das Zulassungsverfahren der ZVS hinausgehende Quotierung der Studienplätze in der Humanmedizin kategorisch ab.
„Eine Landarztquote darf bei der Zulassung zum Medizinstudium kein Auswahlkriterium werden. Die Zurückhaltung einer Anzahl von Studienplätzen für Abiturienten mit schlechterem Abiturschnitt oder Personen ohne Abitur, die sich nach Studium und der Weiterbildung auf dem Land niederlassen sollen, halten wir für ein ungeeignetes Kriterium in der Auswahl der Studienplatzbewerber“, heißt es in dem Beschluss der 117. Hauptversammlung in Dresden. Zur Begründung führten die Delegierten an, dass die Einführung einer Landarztquote die freie Berufswahl massiv einschränken würde. Die Vertreter der angestellten Ärzte sprachen sich darüber hinaus für die Abiturnote als ein Auswahlkriterium bei der Zulassung zum Medizinstudium aus.
(Quelle: Marburger Bund, 09.05.2010)
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