„Heute hat die Datensorgfalt gewonnen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Grundrechte der Bürger und setzt staatlichen Überwachungsmaßnahmen klare Grenzen“, kommentiert der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung. Der Marburger Bund habe schon früh in der Debatte um das Telekommunikationsüberwachungsgesetz vor einer willkürlichen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten gewarnt. „Staatliche Überwachung hat dort ihre Grenzen, wo Bürger- und Patientenrechte unter die Räder kommen. Patienten müssen die Gewissheit haben, dass die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt. Dabei spielt es keine Rolle, auf welchem Weg Patienten und Ärzte miteinander kommunizieren“, sagte Henke. „Es geht uns nicht um den Schutz der Ärzte, sondern um den Schutz des Vertrauens in der Beziehung von Patienten und Ärzten.“
Besonders schwer wiege nach wie vor, dass die Kommunikation mit Ärzten vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen weniger geschützt sei als die mit Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten. Damit habe der Gesetzgeber ein Zwei-Klassen-System bei Berufsgeheimnisträgern geschaffen, das auf Dauer zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten und Ärzten führe. „Der Gesetzgeber ist mit dem Telekommunikationsüberwachungsgesetz ins Abseits geraten. Angemessenheits- und Zweckmäßigkeitsüberlegungen sind verletzt worden. Deshalb sollte die Entscheidung der Verfassungsrichter auch dazu anregen, Projekte wie den Elektronischen Entgeltnachweis im Lichte des heutigen Urteilsspruchs neu zu überdenken“, mahnte Henke.
(Quelle: Marburger Bund, 02.03.2010)
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