„Arbeitnehmer geben ihre Rechte im Datenschutz nicht am Werkstor oder an der Krankenhauspforte ab. Das wäre aber der Fall, wenn sie die Weitergabe jeder Information aus dem Arbeitsverhältnis dulden müssten. Da kann der Arbeitgeber nicht einfach freie Hand bekommen“, kritisiert der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, die Datensammlung und Datenweitergabe im Zuge des Elektronischen Entgeltausweises (ELENA). „Natürlich ist es richtig, Bürokratie abzubauen und Unternehmen wie Behörden zu entlasten
Das können wir nur begrüßen. Wir leiden ja selbst unter einem Wust an bürokratischen Auflagen in unserer täglichen Arbeit in den Kliniken. Das ELENA-Gesetzesziel stellen wir deshalb auch nicht in Frage, wohl aber die Durchführungsbestimmungen, also die konkrete Umsetzung in die Praxis. Wenn der Betrieb beispielsweise in der ELENA-Ausfüllhilfe unter der Rubrik ‚Fehlzeiten’ angeben soll, ob ein Arbeitnehmer ‚rechtmäßig’ oder ‚unrechtmäßig’ gestreikt hat, dann kann das nur Misstrauen hervorrufen“, sagte Henke gegenüber der Nachrichtenagentur DAPD.
Es könne auch nicht sein, dass Arbeitgeber Kündigungsgründe und Abmahnungen angeben oder bei Entlassungen das "vertragswidrige Verhalten" schildern sollen, das zur Vertragsauflösung geführt hat. „Der ganze Datenbogen muss noch einmal kritisch nach solchen Absonderlichkeiten durchgesehen werden. In ihrer jetzigen Form ist die Ausfüllhilfe nicht praktikabel. Eine Überarbeitung ist unumgänglich“, sagte Henke. Zugleich kündigte der MB-Vorsitzende an, eine unabhängige Rechtsmeinung einzuholen. „Wir werden rechtlich prüfen lassen, inwieweit es sich bei der Datenerhebung um eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung handelt, die einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.“
(Quelle: Marburger Bund, 04.01.2010)
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