Das Zwei-Klassen-System beim Schutz von Berufsgeheimnisträgern vor staatlicher Überwachung muss abgeschafft werden, fordert die 116. Hauptversammlung des Marburger Bundes. Auch für Ärzte müsse ein absolutes Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot gelten.
Die neue Koalition habe zwar angekündigt, die in der Strafprozessordnung (StPO) bestehende Ungleichbehandlung der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufe teilweise aufzuheben und zukünftig Anwälte in den absoluten Schutz des § 160a Absatz 1 StPO aufzunehmen. Anders als für Anwälte sieht der Koalitionsvertrag für Ärzte und andere Berufsgeheimnisträger aber nur eine Prüfung vor, ob die Einbeziehung in den absoluten Schutz des § 160a Absatz 1 StPO angezeigt ist.
Der Marburger Bund erwartet, dass auch Ärzten zukünftig der absolute Schutz des § 160a Absatz 1 StPO zukommt. „Es ist vollkommen unverständlich, Berufsgeheimnisträger in eine schützenswerte und weniger schützenswerte Gruppe zu unterteilen. Der Gesetzgeber hat ein nicht zu rechtfertigendes Zwei-Klassen-System bei Berufsgeheimnisträgern geschaffen, das die Aushöhlung des Patienten-Arzt-Verhältnisses zur Folge hat“, heißt es im Beschluss der MB-Hauptversammlung.
(Quelle: Marburger Bund, 07.11.2009)
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