Ärztliche Befundberichte im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit werden künftig wesentlich höher vergütet
Für das Erstellen von Befundberichten erhalten Ärztinnen und Ärzte künftig eine mehr als 50 Prozent höhere Vergütung. Der bisherige Vergütungssatz von 21 Euro pro Befundbericht steigt damit ab dem 1. Januar 2009 auf 32,50 Euro. Darauf verständigten sich die Bundesärztekammer und die Bundesagentur für Arbeit. Vereinbart wurde auch, dass der Befundbericht künftig innerhalb von zehn Werktagen vorliegen muss.
„Bei der neuen Vergütungsregelung handelt es sich um eine klassische Win-Win-Situation“, begrüßte San.-Rat Dr. Franz Gadomski, Vorsitzender des Ausschusses „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer, die Vereinbarung. Die ärztliche Leistung werde künftig deutlich besser vergütet. Im Gegenzug erhalte der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit zeitnah die angeforderten Befundberichte. Die geschlossene Neuvereinbarung sollte aber kein Einzelfall bleiben, so Gadomski. Vielmehr sollte diese als Einstieg in eine Vergütungsphilosophie verstanden werden, ärztliche Leistung zukünftig angemessen zu honorieren.
(Quelle: Bundesärztekammer, 18.11.2008)
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