Cannabispräparate sollte Patienten nur in engen Grenzen und bei strikter Beachtung der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen verabreicht werden, fordert die Ärzteschaft. „Insbesondere die reproduzierbare Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der eingesetzten Arzneimittel müssen sichergestellt werden“, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zu Anträgen der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Erleichterung der medizinischen Verwendung von Cannabis.
Bei ungeprüften Hanfzubereitungen variiere der Wirkstoffgehalt. Dessen Konstanz sei jedoch Voraussetzung für eine gezielte und sichere Pharmakotherapie. Die Ärzteschaft würde es daher begrüßen, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss eine Bewertung von Cannabinoiden vornehmen würde. Grundsätzlich sei die Zulassung eines Cannabinoid-haltigen Fertigarzneimittels in Deutschland schon aus Gründen der Arzneimittelsicherheit wünschenswert, betonen die drei Ärzte-Organisationen.
Der Nutzen einer Therapie mit Cannabinoiden sei für einige medizinische Indikationen bereits durch kontrollierte Studien dargestellt worden. In diesen waren allerdings überwiegend standardisierte bzw. synthetische Cannabinoidpräparate verwendet worden. Den Ergebnissen der Studien zufolge könne der Einsatz dieser Präparate bei Patienten dann sinnvoll sein, wenn deren Symptome wie Spastik, Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen oder Appetitmangel unter einer konventionellen Behandlung nicht ausreichend gelindert werden können. Besonders bei Palliativpatienten, die unter mehreren Symptomen gleichzeitig leiden, könnten standardisierte Cannabis-Arzneimittel nützlich sein. Die Finanzierung der Medikation über die Kostenträger sollte für diese Fälle sichergestellt werden, fordern die Ärzte-Organisationen.
Allerdings müsse der Nutzen von Cannabisprodukten im konkreten Erkrankungsfall nachgewiesen sein. Cannabinoiden sollten auch nicht als Medikamente der ersten Wahl eingesetzt werden, da bei begrenzter Wirksamkeit unerwünschte Arzneimittelwirkungen - vor allem des Zentralnervensystems - häufig vorkommen. Für Argumente, dass natürliche Gemische der Cannabispflanze besser wirkten als isolierte Wirkstoffe, fehlten wissenschaftliche Belege, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme der Ärzteverbände.
(Quelle: Bundesärztekammer, 15.10.2008)
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