Am 30.06.2009 läuft die Nachweisfrist für die Fortbildungsaktivitäten der meisten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aus.
Alle Ärztinnen und Ärzte, die den Nachweis mit dem Kammer-Zertifkat erbringen wollen, mögen bitte ihre Teilnahmebescheinigungen sofort bei der Landesärztekammer Hessen einreichen. Nach Übertragung der Punkte kann das Kammer-Zertifkat über das Online-Portal beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit ca. 3 Monate.
Ärztinnen und Ärzten, die mit anderen Nachweisen ihre Fortbildungsaktivitäten gegenüber der KVH belegen möchten, wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Ablauf der o.g. Nachweisfrist mit ihrer KV in Verbindung zu setzen.
(Quelle: Landesärztekammer Hessen, 04.09.2008)
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