DGK gibt Leitlinie über
Herzerkrankungen in der Schwangerschaft heraus
Bei bis zu vier Prozent aller Schwangerschaften in Industrienationen treten Komplikationen aufgrund kardiovaskulärer Erkrankungen auf. Experten gehen für Deutschland von bis zu 30.000 betroffenen Patientinnen
jährlich aus. Aufgrund der wachsenden Zahl von Frauen mit angeborenen Herzfehlern, die mittlerweile das Erwachsenenalter erreicht haben, soll diese Patientengruppe
pro Jahr um weitere 5000 wachsen. Trotz dieser großen Zahl hat der behandelnde Arzt vergleichsweise selten mit derartigen Erkrankungen zu tun. Grund genug für die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK), nun die Leitlinie „Herzerkrankungen in der Schwangerschaft“ zu veröffentlichen. Sie richtet sich an alle Ärzte, die Frauen im gebärfähigen Alter behandeln, also an Hausärzte, Internisten, Gynäkologen und Kardiologen. „Besonders Nicht-Kardiologen müssen wachsam sein, um ein mögliches Gefährdungspotenzial durch eine Herzerkrankung zur erkennen
und die Schwangere bei Bedarf einer spezialisierten Behandlung zuzuführen“, erläutert Prof. Dr. Vera Regitz-Zagrosek aus Berlin, die federführende Autorin
der neuen Leitlinie.
Angeborene Vitien, so erklärt Regitz-Zagrosek, stellten mit 74 Prozent die häufigsten Herzerkrankungen in der Schwangerschaft dar, gefolgt von erworbenen Klappenerkrankungen mit zirka 15 Prozent. Kardiomyopathien, Arrhythmien und koronare Herzerkrankungen seien deutlich seltener. Zu den häufigsten Problemen gehöre auch die arterielle Hypertonie. In den USA wären davon schätzungsweise 15 Prozent aller Schwangeren betroffen, für Westeuropa ginge man lediglich von fünf bis sieben Prozent aus. Ein Viertel der stationären Behandlungen Schwangerer sei auf Bluthochdruck-Komplikationen zurückzuführen. Ganz anders stellt sich die Situation in nichtindustrialisierten Ländern dar: Dort machten rheumatische Herzerkrankungen
90 Prozent aller kardiovaskulären Schwangerschaftskomplikationen aus.
Patientinnen mit angeborenen Herzerkrankungen oder mit Klappenerkrankungen rät Regitz-Zagrosek, sich von einem für diese Krankheiten besonders geschulten Kardiologen beraten zu lassen. „Dies gilt in besonderem Maße, wenn früher bereits kardiale Ereignisse wie Herzinsuffizienz, transitorische ischämische Attacke (TIA), Schlaganfall oder symptomatische Herzrhythmusstörung, Herzinsuffizienz der NYHA- Klasse II oder Zyanose aufgetreten sind oder eine erhebliche Belastung des linken Ventrikels durch Aorten oder Mitralklappenvitien beziehungsweise eine eingeschränkte
linksventrikuläre Funktion mit einer Auswurffraktion unter 40 Prozent vorliegt“, berichtet die Kardiologin, die an der Charité und am Deutschen Herzzentrum Berlin den Forschungsbereich frauenspezifische Gesundheitsforschung mit
Schwerpunkt Herz-Kreislauferkrankungen und Geschlechterforschung in der Medizin leitet. Kontraindiziert sei eine Schwangerschaft bei Frauen mit schwerem Lungenhochdruck, schwerer Herzinsuffizienz, schweren Aorten- und Mitralfehlern oder einem Marfansyndrom mit signifikanter Aufweitung der Aorta aszendenz. Frauen, die schwanger sind oder werden wollen, rät Regitz-Zagrosek generell dazu, ihr Risiko für Herzerkrankungen gemeinsam mit ihrem Arzt abzuschätzen. Dazu gehöre die Überlegung, ob bereits Herzerkrankungen bekannt sind, ob ein Bluthochdruck
besteht, eine Stoffwechselstörung wie Diabetes vorliegt oder ob in der Familie eine vererbbare Herzerkrankung festgestellt wurde. Besonders Patientinnen unter 16 Jahren oder Patientinnen über 35 Jahren, so Regitz-Zagrosek, hätten ein erhöhtes Risiko, im Laufe einer Schwangerschaft Blutdruckkomplikationen oder eine Präeklampsie zu entwickeln ebenso wie Patientinnen mit Mehrlings- Schwangerschaften, chronischer Hypertonie, mit Diabetes oder deutlichem Übergewicht.
(Quelle: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie , 20.07.2008)
Für Ärzte gibt es weltweilt Jobangebote:
Hier finden Sie Aktuelle Stellenangbote für Ärzte...
Hier können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine neue Stellenanzeige aufgeben:
Sie sind schon Kunde bei uns? Dann gelangen Sie hier zu Ihrem Kundenbereich, um ihre Anzeigen zu verwalten oder sich als Arzt zu registrieren.