Die 113. Hauptversammlung des Marburger Bundes (MB), die am vergangenen Wochenende am 17. und 18. Mai 2008 in Neu-Ulm tagte, forderte die katholischen und evangelischen Krankenhausarbeitgeber zu Tarifverhandlungen auf. Ziel müsse es sein, die Arbeitsverhältnisse an kirchlichen Krankenhäusern den arztspezifischen Regelungen bereits abgeschlossener Tarifverträge des Marburger Bundes mit Kommunen, Ländern und privaten Häusern anzupassen. Die Ärztegewerkschaft kritisierte abermals die „schlechten“ ärztlichen Arbeitsbedingungen in konfessionellen Kliniken, die deutlich hinter denen in anderen Häusern zurückblieben.
Die 203 Delegierten der MB-Hauptversammlungen erinnerten in diesem Zusammenhang an eine repräsentative Umfrage der Ärztegewerkschaft vom Herbst 2007, die besonders schlechte Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten in den 720 kirchlichen Kliniken Deutschlands dokumentiert hat. Der Marburger Bund zieht daraus den Schluss, dass der so genannte „Dritte Weg“, mit dem kirchliche Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen selbst regeln, nicht in der Lage sei, marktübliche und angemessene Lösungen zu gewährleisten. Diese Entwicklung habe dazu geführt, dass kirchliche Krankenhäuser für viele Ärztinnen und Ärzte unattraktiv geworden seien.
Der Marburger Bund forderte die kirchlichen Arbeitgeber aus diesem Grund abermals zur Aufnahme von Tarifverhandlungen auf, um die ärztlichen Arbeitsbedingungen sachgerecht zu regeln. Der richtige Weg für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen sei ein Tarifvertrag, der am ehesten dafür sorge, dass sowohl Arbeitnehmer-, als auch Arbeitgeberinteressen in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt würden. Die Delegierten der MB-Hauptversammlung halten es in dieser Situation für nicht angezeigt, auf Marktkräfte zu vertrauen, die teilweise schon heute dazu führten, dass in konfessionellen Krankenhäusern einzelvertraglich tarifliche Regelungen der kommunalen Häuser oder Universitätskliniken vereinbart würden.
(Quelle: Marburger Bund, 19.05.2008)
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