Mit einer ganzen Reihe an Beschlüssen zur Tarif-, Gesundheits- und Berufspolitik ist am vergangenen Wochenende in Ulm (17./18. Mai 2008) die 113. Marburger-Bund-Hauptversammlung zu Ende gegangen. Die 203 Delegierten der Ärztegewerkschaft bekräftigten das Ziel, zukünftig Tarifverträge für alle Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst abzuschließen, um damit bisher nicht berücksichtigte Arztgruppen einzuschließen. Im Geltungsbereich der Universitätskliniken seien dies unter anderem überwiegend in Forschung und Lehre tätige Ärzte. In den kommunalen Krankenhäusern seien dies beispielsweise angestellte Ärzte der Landschaftsverbände.
In einem weiteren Beschluss haben die MB-Delegierten die Arbeitgeber aufgefordert, kurzfristig das Arbeitszeitgesetz und die Tarifverträge flächendeckend und lückenlos umzusetzen. Hintergrund seien vielerorts gesetzeswidrig überlange Arbeitszeiten von Klinikärzten, wie eine repräsentative Umfrage der Ärztegewerkschaft vom Herbst 2007 belegt. In diesem Zusammenhang werde der MB bei seiner Tarifarbeit noch mehr als bisher darauf achten, dass die Aspekte des Arbeitsschutzes tariflich verankert werden. Dazu zähle unter anderem eine Vermeidung überlanger Arbeitszeiten, eine Reduzierung der Belastung durch Bereitschaftsdienste und Rufdienste mit zunehmenden Alter und zeitnahe Erholungsphasen bei Arbeitszeitverlängerung. Für Hinweisgeber, die auf Missstände und Gefahren am Arbeitsplatz aufmerksam machen, müsse ein Gesetz zum Schutz erlassen werden.
Außerdem forderten die 203. Delegierten des Marburger Bundes eine bessere Vergütung der Bereitschaftsdienste. Deren Bedeutung würde angesichts des fortschreitenden Ärztemangels und der steigenden Leistungsverdichtung zunehmen. Zudem wurde auf der Hauptversammlung eine angemessene Ausbildungspauschale für Medizinstudierende während des Praktischen Jahres (PJ) eingefordert.
In einem weiteren Beschluss forderten die MB-Delegierten, die Ärzteschaft zum Wohl der Patienten von nichtärztlichen Tätigkeiten zu befreien. Dazu müssten delegierbare und nichtärztliche Tätigkeiten, insbesondere bürokratische Tätigkeiten, im Dialog mit anderen Berufen übertragen werden. Die Marburger Bund wies darauf hin, dass es zu keiner Übertragung ärztlicher Tätigkeit auf nicht-ärztliches Personal kommen dürfe. Er sehe die aufkommenden Bestrebungen in den Kliniken, ärztliche Tätigkeiten verstärkt auf nichtärztliches Personal zu übertragen mit großer Sorge.
Darüber hinaus forderten die 203 MB-Delegierten in einem eigenen Beschluss die Entbürokratisierung ärztlicher Tätigkeit, die durch administrative Dokumentation zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken ausgelöst würde. Betriebsleitungen, Krankenkassen und Behörden müssten gemeinsam Rahmenbedingungen schaffen, mit denen Ärztinnen und Ärzte von unnötigem Dokumentations- und Verwaltungsaufwand entlastet würden.
Der Arztberuf werde nur effizient bleiben, wenn den Ärzten ihre professionelle Autonomie im Sinne des freien Berufes erhalten bleibe. Deshalb halte es der Marburger Bund für wichtig, die Grundpfeiler der Freiberuflichkeit und ihre Bedeutung gerade den jungen Ärzten wieder stärker zu verdeutlichen.
In einem weiteren Beschluss lehnt der Marburger Bund die Einführung einer Bachelor-/Masterstruktur in der Medizin mit der Begründung ab, dass das einheitliche und hochwertige Medizinstudium mit dem Abschluss „Staatsexamen“ erhalten bleiben müsse.
Die MB-Hauptversammlung stellte zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte fest, dass dieser Prozess neben Chancen auch Risiken berge. Im Einsatz eines sicherst möglichen Kryptografieschlüssels liege der beste und möglicherweise sogar einzige Schutz einer ungestörten dualen Arzt-Patienten-Beziehung in diesem Kontext. Deshalb müsse der Schwerpunkt des ärztlichen Engagements in der kritischen Begleitung des Gesundheitskartenprojektes darauf konzentriert werden, für einen sicheren Kryptografieschlüssel zu sorgen.
(Quelle: Marburger Bund, 19.05.2008)
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