Die Delegierten der 43. Kammerversammlung, die am 5. April in der Ärztekammer stattfand, befassten sich neben dem "Dauerbrenner", der Diskussion über das Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin, unter anderem mit der Qualitätssicherung in der Strahlentherapie und dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammer.
Nach dem einführenden Lagebericht des Präsidenten Dr. med. Andreas Crusius begrüßte die Kammerversammlung Rechtsanwalt Horst Dieter Schirmer, Dezernent der gemeinsamen Rechtsabteilung von BÄK und KBV, als Gastredner. Er thematisierte in seinem Vortrag die letzten Gesundheitsreformgesetze und die daraus resultierenden Veränderungen für die Ärztinnen und Ärzte. So ermögliche zwar das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz unter anderem die Anstellung von Ärzten oder auch die Zulassung an mehreren Tätigkeitsorten, Schirmer sieht jedoch als Folge der Flexibilisierung die Gefahr einer Kollision mit dem bestehenden Berufsrecht. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist, so Schirmer, eine weitere Aushöhlung des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen. Außerdem sei durch Wahltarife und selektive Verträge mit den Patienten der Weg zu einer Mehrklassenmedizin gegeben. Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz sieht modellhaft vor, medizinischen Berufsgruppen Aufgaben in der häuslichen Krankenpflege zu übertragen. Zu beachten sei jedoch, dass die Übertragbarkeit an der originär ärztlichen Ausübung der Heilkunde ende, so sind zum Beispiel die diagnostischen Aufgaben des Arztes nicht übertragbar.
Dr. med. Heinrich Annweiler, Vorsitzender der Ärztlichen Stelle Strahlentherapie, informierte über die bisherigen Aktivitäten zur Qualitätssicherung. Die Gründung der Ärztlichen Stelle Strahlentherapie sei im Jahre 2005 erfolgt, auch wenn bereits 2002 erste Treffen und 2003 schon Prüfungen stattfanden. Dr. Annweiler bewertete das Prüfergebnis des Jahres 2006 als sehr positiv, da nur zwei leichte Mängel, wie das Fehlen eines Betriebstagebuches an einem Tiefentherapiegerät und eines Umkleideraums bei einer Brachytherapie, festgestellt wurden. Deshalb sei der Prüfzeitraum auf zwei Jahre festgelegt worden, d. h. die nächsten Prüfungen finden von Mai bis September 2008 statt.
Bis zum 30. Juni 2009 müssen niedergelassene Ärzte mit einem Zertifikat nachweisen, dass sie ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Die Voraussetzung für die Anerkennung der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist neben der Bescheinigung in Papierform mehr und mehr die Erfassung durch Scannen des Barcodes und der entsprechende Nachweis auf dem Fortbildungspunktekonto ("Fortbildungspunktekonto").
Die nächste Kammerversammlung wird am 8. November 2008 stattfinden.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.2008)
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