Der Hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Michael Ronellenfitsch kritisiert in seinem 36. Tätigkeitsbericht den Bundes- und den Landesgesetzgeber. Aus seiner Sicht hat es der Landesgesetzgeber versäumt, den Schutz der Berufsgeheimnisträger, zu denen auch die Heilberufe gehören, im hessischen Verfassungsschutzgesetz ausreichend zu berücksichtigen.
Die hessischen Heilberufe, die sich Anfang des Jahres mit dem Motto "Heilen und Helfen" zu einem Bündnis zusammengefunden haben, unterstreichen diese Kritik. Sie haben sich in vielen Stellungnahmen und Erklärungen gegen die drohenden Eingriffe in das Vertrauensverhältnis zwischen den Angehörigen der Heilberufe und ihren Patientinnen und Patienten gewandt. Online-Durchsuchung, Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung sowie akustische und optische Wohnraumüberwachung unterhöhlen die Schweigepflicht und gefährden die Behandlungsbeziehungen.
Ohne absolutes Vertrauen der Patienten in ihre Behandler ist Heilen und Helfen besonders dann gefährdet, wenn Patienten intimste Informationen offenbaren müssen, um wirksame Hilfe zu bekommen. Die bereits bestehende Anzeigepflicht für geplante schwere Straftaten (§ 138 StGB) reicht völlig aus, um den berechtigten Sicherheitsbedürfnissen Rechnung zu tragen.
(Quelle: Landesärztekammer Hessen, 26.02.2008)
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