Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) hat auf ihrer 112. Hauptversammlung in Berlin (9./10.11.2007) einen einheitlichen Manteltarifvertrag für angestellte Ärztinnen und Ärzte in Deutschland gefordert. In einem Beschluss verlangten die 203 Delegierten, einer unkontrollierten Zersplitterung der Tariflandschaft für Ärzte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen zu wirken und möglichst einheitliche Arbeitsbedingungen für angestellte Ärzte anzustreben.
In einem weiteren Beschluss zur Tarifpolitik forderten die Delegierten die private Klinikkette Asklepios auf, in Tarifverhandlungen für einen Konzerntarifvertrag einzutreten. Sollte Asklepios dieser Forderung nicht nachkommen, werde zur Urabstimmung aufgerufen. Zudem verlangte die MB-Hauptversammlung die Aufnahme von Tarifverhandlungen für den Bereich des kommunalen öffentlichen Gesundheitsdienstes. Ziel müssten eigenständige Tarifregelungen sein, die sich an den Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) anlehnten. Außerdem setze sich die Ärztegewerkschaft aktiv für eine Angleichung der Vergütung für wissenschaftlich tätige Ärzte an Universitätskliniken und vergleichbaren Forschungseinrichtungen an das im Tarifvertrag für Ärzte in Universitätskliniken (TV-Ärzte/TdL) vereinbarte Niveau ein.
Intensiv setzte sich die 112. Hauptversammlung des MB auch mit der Gesundheitspolitik auseinander. In zwei Beschlüssen forderten die Delegierten eine deutliche Verbesserung der Finanzausstattung und Investitionen für Krankenhäuser. Die Deckelung der Krankenhausbudgets, die unzureichende Budgetsteigerung für 2008 in Höhe von gerade mal 0,64 Prozent und der Sanierungsbeitrag der Kliniken für die Krankenkassen in Höhe von 0,5 Prozent des Budgets führten zu einer Verschärfung der finanziellen Probleme. Die Klinikbudgets sollten von der Bundesregierung endgültig abgeschafft bzw. kurzfristig an die unabwendbaren Kostensteigerungen angepasst und das Sonderopfer zur Sanierung der Krankenkassen sofort zurückgenommen werden.
Abgelehnt haben die 203 Delegierten zudem die am 9. November 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossene Verschärfung der Telekommunikationsüberwachung, die eine Schlechterstellung der Ärzte gegenüber anderen Berufsgeheimnisträgern vorsieht. Der MB wies darauf hin, dass das Patient-Arzt-Verhältnis genauso schutzwürdig sei wie das Verhältnis zwischen Seelsorgern zu Gläubigen. Die Differenzierung der Berufsgeheimnisträger widerspreche der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, der nach ein Patient erwarten könne, dass alles was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung über seine gesundheitliche Verfassung erfahre, geheim bleibe.
Ablehnung von Seiten der 112. MB-Hauptversammlung erfuhr auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Pflegereform, der u.a. vorsehe, dass Ärzte Gründe für Erkrankungen, die etwa von Verbrechen oder nicht indizierte Maßnahmen wie Piercings und Schönheitsoperationen verursacht sind, den Krankenkassen mitzuteilen haben. Der MB sprach sich dagegen aus, Ärzte zu Spitzeln der Krankenkassen machen zu wollen.
Darüber hinaus forderte der Marburger Bund in einem Beschluss zur Förderung der Allgemeinmedizin die Politik in Bund und Ländern auf, zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, um die angestellten Assistenzärzte in Praxen mit denen in den Krankenhäusern gleichzustellen.
In einem weiteren Beschluss forderte die 112. Hauptversammlung einen konsequenten Nichtraucherschutz in Deutschland und Europa. Dabei würdigten die Delegierten die Forderung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007, „innerhalb von zwei Jahren ein uneingeschränktes Rauchverbot in sämtlichen geschlossenen Arbeitsstätten, einschließlich der Gastronomie“ einzuführen.
In Richtung Klinikträger appellierte die MB-Hauptversammlung, angesichts der erschreckenden Ergebnisse aus seiner Mitgliederbefragung, wonach knapp 71 Prozent der Klinikärzte ihren Beruf als familienunfreundlich bewerteten, sich stärker um die Etablierung familienfreundlicher Arbeitsstrukturen zu bemühen. Besondere Bedeutung komme dabei der Erarbeitung flexibler Arbeitszeitmodelle, der Einhaltung tarifvertraglich vereinbarter Arbeitszeiten sowie der Einrichtung einer an den Arbeitszeiten orientierten Kinderbetreuung zu.
In zwei Beschlüssen setzte sich die 112. MB-Hauptversammlung auch für Medizinstudenten ein. So forderten die Delegierten die Studiengebühren erhebenden Bundesländer auf, Medizinstudierende nicht nur im Praktischen Jahr, sondern auch darüber hinaus bis zum Abschluss des Studiums von Gebühren zu befreien. Zudem verlangte die Ärztegewerkschaft von den Universitätskliniken und den akademischen Lehrkrankenhäusern, die Ausbeutung von PJ-Studierenden zu unterlassen. Der verpflichtende Einsatz von Studierenden im PJ als Springer und Handlanger sei unzulässig.
(Quelle: Marburger Bund, 11.11.2007)
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