Weil Patienten die Praxisgebühr verweigern, musste die Kassenärztliche Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Jahr bereits 11.100 Mahnungen schreiben. Lediglich ein Drittel der Angeschriebenen reagierte.
Zwei Drittel der 11.000 Fälle seien in Notfallambulanzen entstanden, ein Drittel dagegen in Arztpraxen, teilte die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Auf die Einwohnerzahl gerechnet entspricht die Zahl der Mahnungen etwa der des Bundesdurchschnitts. In Deutschland hatten 2006 etwa 887.000 Krankenversicherte die umstrittene Gebühr beim Praxisbesuch oder im Krankenhaus nicht bezahlt. Seit zwei Jahren stagnieren diese Zahlen.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 910.000 zahlungspflichtige Kassenmitglieder. "Wer nicht bezahlt, bekommt die erste Mahnung vom Arzt, die zweite von uns", sagte Eveline Schott, Sprecherin der KV. Doch nur 30 Prozent der von der Vereinigung Angeschriebenen würden reagieren und nachträglich die Rechnung begleichen. Weitere 30 Prozent der Mahnungen sind nicht zustellbar, weil die auf der Karte angegebene Adresse falsch ist. 40 Prozent der Gebührenmuffel würden sich hartnäckig einer Zahlung widersetzen. "Derzeit streben wir bei den Leuten noch keine Mahnverfahren an", so Eveline Schott. Denn die Summe von zehn Euro liegt weit unter den Kosten eines Mahnverfahrens. Doch Wiederholungstäter müssten mit Konsequenzen rechnen. In anderen Bundesländern wurde die Zahlung der Patientengebühr bereits durchgesetzt. Die Zahlungsunwilligen hatten nebeb der Praxis- auch die Mahngebühren bis zu 160 Euro zu tragen.
Die umstrittene Praxisgebühr ist eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro, die Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung einmal im Quartal bei Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeuten besuchen leisten müssen. Die Gebühr wird seit 2004 erhoben und kommt - nach Verrechnung mit Arzthonoraren - den Krankenkassen zu Gute.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2007)
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