Empört reagiert die Landesärztekammer Hessen auf Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, wonach Ärzte verpflichtet werden sollen, den Krankenkassen Patienten zu melden, bei denen es durch Piercings, Tätowierungen oder nicht indizierte (Schönheits-)Operationen zu Folgeerkrankungen gekommen ist.
"Damit wird versucht, das höchste Schutzgut des Patienten - die ärztliche Schweigepflicht - auszuhöhlen," kritisierte die hessische Ärztekammerpräsidentin, Dr. med. Ursula Stüwe, das Vorhaben heute scharf. Die Regelung sei nicht mit den ethischen Prinzipien ärztlicher Berufsausübung vereinbar und untergrabe das Arzt-Patientenverhältnis.
"Sollte eine solche Regelung Wirklichkeit werden, müsste sich jeder Patient künftig dreimal überlegen, was er seinem Arzt anvertraut," warnte Stüwe. "Doch wir Ärzte lassen uns nicht zu Spitzeln von Politik und Krankenkassen machen", unterstrich die Kammerpräsidentin und forderte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt auf, die Pläne unverzüglich in den Papierkorb zu befördern. Zugleich verwies sie auf Paragraf 52 des Sozialgesetzbuches V, wonach die Krankenkassen ohnehin bereits ermächtigt sind, Patienten bei einer selbst verschuldeten Erkrankung an den Behandlungskosten zu beteiligen. In solchen Fällen müssten die Kassen jedoch selbst aktiv werden und dürften nicht von Ärzten verlangen, ihre Patienten auszuhorchen: "Wir sind keine Denunzianten, sondern Anwälte unserer Patienten," erklärte Stüwe.
(Quelle: Landesärztekammer Hessen, 22.10.2007)
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