Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Mecklenburg-Vorpommern haben in Schwerin eine Impf-Vereinbarung abgeschlossen. Die KKH übernimmt als erste gesetzliche Kasse in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Reiseschutzimpfungen für den Auslandsurlaub direkt über die Versichertenkarte. Der Vertrag gilt für Impfungen gegen die Krankheiten Typhus, Hepatitis A und B, Gelbfieber, Cholera, Tollwut, Meningokokken-Meningitis (Hirnhautentzündung) und Frühsommermeningoenzephalitis - FSME (Zecken-Hirnhautentzündung).
Vor dem Hintergrund des wachsenden internationalen Reiseverkehrs ist damit zu rechnen, dass reisebedingte Risiken zunehmen. Dabei kommt vor allem den Infektionskrankheiten, verursacht durch bekannte sowie neu entdeckte Erreger, eine zentrale Bedeutung zu. Gerade bei Fernreisen können besondere Impfungen vor regional auftretenden Infektionskrankheiten schützen und äußerst sinnvoll sein. "Mit dem Vertrag ist es für unsere Versicherten jetzt noch einfacher, die notwendigen Reiseschutzimpfungen vor einer Auslandsreise in Anspruch zu nehmen", betont Ingo Kailuweit, KKH-Vorstandsvorsitzender.
Die KKH hat als erste gesetzliche Krankenkasse in Deutschland im Mai 2007 mit einer vom Bundesversicherungsamt genehmigten Satzungsänderung den Weg dafür frei gemacht, Reiseimpfungen als Präventionsmaßnahme vor dem Auslandsaufenthalt als Satzungsleistung zu erstatten. "In meinen Augen sind Impfungen ganz einfache aber hocheffektive Maßnahmen zur Gesunderhaltung", so Dr. Dietrich Thierfelder, 2. Vorsitzender der KV Mecklenburg-Vorpommern.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2007)
Für Ärzte gibt es weltweilt Jobangebote:
Hier finden Sie Aktuelle Stellenangbote für Ärzte...
Hier können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine neue Stellenanzeige aufgeben:
Sie sind schon Kunde bei uns? Dann gelangen Sie hier zu Ihrem Kundenbereich, um ihre Anzeigen zu verwalten oder sich als Arzt zu registrieren.