Der Marburger Bund (MB) und der Deutsche Hochschulverband (DHV) wollen gemeinsam für eine vergütungsrechtliche Gleichbehandlung von Wissenschaftlern an Universitätskliniken streiten. Das erklärten der Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Frank Ulrich Montgomery, und der Präsident des DHV, Prof. Dr. Bernhard Kempen, heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin.
„Mit dem am 1. November des vergangenen Jahres in Kraft getretenen Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ä) ist nach erfolgreichem dreimonatigen Arbeitskampf des Marburger Bundes eine wichtige Grundlage für bessere Arbeits- und Vergütungsbedingungen geschaffen worden, die dazu beitragen kann, die Abwanderung deutscher Ärzte ins Ausland abzumildern“, hoben Montgomery und Kempen hervor. Bedauerlicherweise finde der TV-Ä jedoch ausschließlich auf überwiegend in der Patientenversorgung tätige Ärzte Anwendung. Ärzte mit Aufgaben in der klinischen Forschung würden dagegen weiterhin nach dem deutlich ungünstigeren Tarifvertrag der Länder (TV-L) vergütet. Gleiches gelte für die vorklinischen und naturwissenschaftlichen Mitarbeiter an den Universitätskliniken. „Wer über die ärztliche Tätigkeit hinaus wissenschaftliche Forschung betreibt, wird vergütungsrechtlich dafür bestraft. Ein solcher Irrsinn kann sich ein Land, dessen klinische Forschung vielfach kritisiert wird, nicht leisten“, betonten Montgomery und Kempen.
Mit der Einführung des TV-Ä hätten auch klinische W2-Professuren ihre Attraktivität eingebüßt. W2-Stelleninhaber seien in der Klinik vielfach auch als Oberarzt tätig, würden jedoch trotz zusätzlicher Dienstaufgaben in Forschung und Lehre deutlich schlechter als Oberärzte ohne akademische Aufgaben vergütet. „Der Erstruf auf eine Professur ist in der klinischen Medizin zurzeit ein Abstieg. Während ein überwiegend in der Patientenversorgung tätiger Oberarzt an einem Universitätsklinikum mit einem Gehalt nach Maßgabe des TV-Ä in Höhe von 5.950 Euro im Westen bzw. 5.300 Euro im Osten anfängt, muss sich ein W2-Professor trotz zusätzlicher Dienstaufgaben im Grundgehalt mit deutlich weniger, nämlich 3.890 Euro im Westen und 3.600 Euro im Osten, begnügen. Das ist ein schlechter Witz und zeigt einmal mehr, dass die W-Besoldung weder amtsangemessen noch im Wettbewerb um die besten Köpfe konkurrenzfähig ist“, erklärten Montgomery und Kempen.
Um gegen die eklatante Benachteiligung der in der Forschung tätigen Ärzte besser vorgehen zu können, werden der Marburger Bund und der Deutsche Hochschulverband fortan verstärkt zusammenarbeiten.
(Quelle: Marburger Bund, 11.07.2007)
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