Die Behandlung Opiatabhängiger darf nicht länger mit strafrechtlichen Mitteln reguliert werden. Deshalb fordert die Ärzteschaft eine Novellierung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. „Die behandelnden Ärzte sind immer noch mit einem großen bürokratischen Aufwand belastet und einer hohen Gefahr ausgesetzt, bei medizinisch angemessenem Vorgehen wegen formaler (nicht medizinischer) Fehler strafrechtlich verfolgt zu werden“, heißt es in einem Beschluss des 110. Deutschen Ärztetages in Münster (15.-18-05.2007).
Viele Studien belegen, dass die substitutionsgestützte Therapie eine erfolgreiche Behandlungsform der schweren chronischen Erkrankung "Opiatabhängigkeit" ist. Sie dient der gesundheitlichen Stabilisierung und der Verbesserung der Lebensqualität der Suchtkranken. Derzeit behandeln etwa 2.700 Ärzte ca. 65.000 dieser Patienten.
(Quelle: Bundesärztekammer, 01.06.2007)
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