Der Marburger Bund (MB) hat auf seiner 111. Hauptversammlung am vergangenen Wochenende (12./13. Mai) in Münster den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verschärfung staatlicher Überwachungsmaßnahmen stark kritisiert. In einem Beschluss verurteilen die 203 Delegierten die geplanten Kontrollmaßnahmen an Medizinern, die ohne jeglichen Anlass eine sechsmonatige Speicherung von Internet- und Telefondaten ermöglichten. Dies sei ein nicht nachvollziehbarer Angriff auf die ärztliche Schweigepflicht und die schützenswerte Vertrauensbasis der Patienten-Arzt-Beziehung.
Die Hauptversammlung forderte zudem eine solide Finanzierungsstruktur der elektronischen Gesundheitskarte, die Ärzte nicht durch die Anschaffung neuer technischer Geräte in überhöhtem Maß belasten dürfe. Außerdem müsse bei einer derartigen technischen Erhebung sensibler Krankendaten ebenfalls dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient Rechnung getragen werden. Eine strikte Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzes vor dem Zugriff unbefugter Dritter müsse deshalb zu 100 Prozent gewährleistet sein. Andernfalls lehnen die Ärzte die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte ab.
In einem weiteren Beschluss forderten die MB-Delegierten die Träger des Rettungsdienstes auf, den arztspezifischen Tarifvertrag auch auf Ärztliche Leiter des Rettungsdienstes anzuwenden. Ein Großteil dieser ärztlichen Leiter würde immer noch in dem vom Marburger Bund abgelehnten Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) eingruppiert und müssten deshalb erhebliche Gehaltseinbußen hinnehmen. Zudem müssten auch auf Drittmittelstellen in Kliniken arztspezifische Tarifverträge Anwendung finden, die auch für Ärzte gelten, welche aus dem Krankenhausbudget finanzierten werden.
Zusätzlich solle man zukünftig ein besonderes Augenmerk auf eine gezielte Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin richten, um den nötigen Nachwuchsbedarf ohne Qualitätseinbußen decken zu können. Deshalb forderten die Delegierten sichere Arbeitsplätze von ausreichender Dauer mit entsprechenden Rotationsmöglichkeiten für den Erwerb von Pflichtinhalten.
(Quelle: Marburger Bund, 14.05.2007)
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