Die meisten Beschwerden über ärztliche Behandlungsfehler bestätigen sich bei konkreter Nachprüfung nicht. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesärztekammer (BÄK)
in einer erstmals in ganz Deutschland erhobenen Untersuchung. Demnach waren den Gutachterkommissionen und
Schlichtungsstellen der Ärztekammern im vergangenen Jahr 12.080 (Vorjahr 10.482) Anträge auf Begutachtung möglicher
Fehler gestellt worden.
Davon seien 7.205 (7.768) abgelehnt worden,teilte die Bundesärztekammer weiter mit. Allerdings habe sich in jedem fünften Fall tatsächlich ein Behandlungsfehler herausgestellt. Genaue Zahlen über die Zahl begründeter oder unbegründeter Patientenbeschwerden gebe es nicht. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Instituts beklagten sich jährlich 40 000 Patienten zu etwa gleichen Teilen bei Ärztekammern, Gerichten, dem medizinischen Dienst der Kassen oder den Krankenversicherungen über die
Qualität der Behandlung.
Die Zahl relativiert sich angesichts von 18,2 Millionen Krankenhausbehandlungen und
mehreren hundert Millionen Arzt- Patienten-Kontakten im Jahr. Die überwiegende Zahl der Beschwerden bei den Ärztekammern betraf Behandlungen in Krankenhäusern, etwa ein Viertel Arztpraxen. Die häufigsten Patientenklagen
gab es nach Operationen und Diagnosen, beispielsweise wenn ein Brustkrebs zu spät erkannt wurde. Die Ärztekammern
wollen die Daten zur Fehlerbehebung nutzen.
"Solche Systemfehler dürfen im ärztlichen Alltag nicht als individuelles Verschulden eines Arztes gesehen werden, sondern müssen als Möglichkeit genutzt werden, Verbesserungen in der Patientensicherheit vorzunehmen", sagte BÄK Hauptgeschäftsführer Christoph Fuchs.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.2007)
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