Die erst im Februar beschlossene Gesundheitsreform muss schnellstens mit einem neuen Gesetz korrigiert werden. Das hat das Bundesgesundheitsministerium in einem Schreiben an die Gesundheitspolitiker der schwarz-roten Koalition angekündigt. In dem Brief begründet Staatssekretär Klaus Theo Schröder die Notwendigkeit eines Korrekturgesetzes mit "einigen Unrichtigkeiten".
Die vom Ministerium aufgelisteten neun Fehler betreffen zumeist falsche Termine, an denen bestimmte Regelungen in
Kraft treten sollen. Die notwendigen Änderungen "überschreiten die Grenzen einer zulässigen Berichtigung der Gesetzesurschrift", teilt der Staatssekretär mit. Deshalb müsse es ein Änderungsgesetz geben. Aus fachlicher Sicht bestehe allerdings "kein Ausfertigungshindernis für den Bundespräsidenten", beruhigt Schröder die Abgeordneten. Präsident Horst Köhler liegt derzeit die Gesundheitsreform, die am 1. April im Gesetzblatt stehen soll, zur Unterzeichnung vor. Köhler stehe eine "Verwerfungskompetenz wegen Verstößen gegen materielles Recht" nur in Fällen "schwerer und offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" zu. Die sei mit den Änderungsforderungen nicht gegeben. Auf die Verfassungsmäßigkeit der Gesundheitsreform hätten die Korrekturen keinen Einfluss. Diese Einschätzung wird auch vom Bundesjustizministerium geteilt.
In einem Schriftwechsel mit dem Kanzleramt betont Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, dass "die Unrichtigkeiten das rechtzeitige Inkrafttreten" der Gesundheitsreform "nicht in Frage stellen". Zu den Korrekturen gehört unter anderem die Kostenbeteiligung der Krankenkassen bei Leistungen der Selbsthilfe. Die sollten laut Reformgesetz rückwirkend zum 1. April 2004 aufgehoben werden, dabei ist eine Anschlussregelung erst zum 1. Januar 2008 vorgesehen. Jetzt soll die Vorschrift erst aufgehoben werden, wenn die Neuregelung tatsächlich in Kraft tritt.
Auch die "Beleihung" des Verbandes der Privaten Krankenversicherung mit hoheitlichen Aufgaben, um einen Basistarif zu entwickeln, muss geändert werden. Die Beleihung muss schon zum 1. April 2007 erfolgen und nicht erst zum 1. Januar 2009, wenn der Tarif den Versicherten schon angeboten werden soll.
Andere Korrekturen betreffen Satzungsleistungen der Krankenkassen oder die Künstlersozialversicherung.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2007)
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