Das von der Bundesregierung geplante Gewebegesetz stößt auf heftige Kritik bei Ärzten, Krankenhäusern und Fachverbänden. In einer Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses am Mittwoch forderte die Mehrheit der Experten Änderungen am Gesetzentwurf, der eine EU-Richtlinie in nationales Recht übertragen soll.
Im Kreuzfeuer der Kritik stand vor allem die von der Bundesregierung geplante Unterstellung von Zellen und Gewebe unter das Arzneimittelrecht. "Es darf nicht sein, dass Gewebe zu Arzneimitteln werden und zu Höchstpreisen abgegeben werden", sagte Professor Gerhard Ehninger, Mitglied im Vorstand des wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer. Sollte der Entwurf so Gesetz werden, sei eine Hatz nach Mangelgeweben wie Augenhornhäuten zu erwarten, kritisierte er.
Professor Axel Haverich von der Deutschen Forschungsgesellschaft befürchtet, dass die Pläne der Bundesregierung zu einer "extremen Verknappung sowohl von Organspenden als auch von Gewebespenden führen". Für den Vorstand des Deutschen Krankenhausinstituts bemängelte Professor Gundolf Gubernatis, dass der Vorrang der Organspende vor der Gewebespende nicht ausreichend im Gesetzentwurf verankert sei.
Das werde zu einer Verunsicherung der Bürger führen. Das Gesetz berge die Gefahr, dass in Zukunft noch weniger Organe gespendet würden. Bereits heute würden jeden Tag drei Menschen, die auf ein Organ warteten, wegen fehlender Transplantate sterben, so Gubernatis.
Der grüne Bundestagsabgeordnete und Arzt Dr. Harald Terpe sieht im Entwurf ein Schlupfloch für die Kommerzialisierung von Geweben. "Die Regierung behauptet, ein allgemeines Handelsverbot für Organe und Gewebe zu schaffen. Sie verschweigt dabei, dass sie über einen Umweg Gewebe wieder von diesem Handelsverbot ausnimmt", kommentierte er den Entwurf. Es sei zudem fraglich, ob zuerst immer Patienten mit einer medizinisch dringenden Indikation versorgt würden.
Aus den Koalitionsfraktionen kommen unterdessen Signale für eine Änderung des Gesetzentwurfs. "Niemand kann wünschen, dass eine Überregulierung stattfindet, die weder durch den nötigen Patientenschutz noch durch die EU-Richtlinie geboten ist", teilten der Berichterstatter der Unionsfraktion, Hubert Hüppe, und die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Annette Widmann-Mauz, mit. Die SPD-Arbeitsgruppe will vor einer Bewertung nach eigenen Angaben zunächst die Ergebnisse der Anhörung auswerten.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2007)
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