Mit einem Schreiben an die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder forderte der Marburger Bund die Verantwortlichen dazu auf, in deutschen Krankenhäusern die strikte Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes für Ärztinnen und Ärzte sicherzustellen. Seit dem 1. Januar 2007 ist die Übergangsfrist aus dem Arbeitszeitgesetz, auf die sich die Krankenhausarbeitgeber regelmäßig und fälschlicherweise bei Überschreitungen von Arbeitszeithöchstgrenzen beriefen, abgelaufen.
Bereitschaftsdienste müssten somit endgültig entsprechend der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie zu 100 Prozent als Arbeitszeit anerkannt werden. „14 Jahre nach dem Inkrafttreten der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie ist es mehr als überfällig, dass in deutschen Kliniken ein angemessener Arbeitsschutz für Ärztinnen und Ärzten garantiert wird“, so Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes.
Da nun keine weiteren Ausflüchte gegen die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes auch für Ärzte und Ärztinnen mehr möglich seien, bestehe endlich die Chance auf humanere Arbeitsbedingungen für diese Berufsgruppe. Geregelte Arbeits- und Ruhezeiten würden nicht nur die Mediziner entlasten, sondern auch die Patientensicherheit erhöhen. Wie Studien belegen, sei ein Großteil ärztlicher Fehler auf Übermüdung und Konzentrationsschwächen zurückzuführen.
Es sei allerdings zu befürchten, dass trotz des Arbeitszeitgesetzes und den Vereinbarungen in den arztspezifischen Tarifverträgen des Marburger Bundes die Höchstarbeitszeitgrenzen weiterhin nicht eingehalten werden. Ehl: „Wir brauchen härtere Kontrollen in deutschen Krankenhäusern, die sicher stellen, dass absolute Höchstarbeitszeiten nicht wie in der Vergangenheit üblich ohne Konsequenzen für die Klinikbetreiber überschritten werden können. Durch die tarifierten Arbeitszeitobergrenzen inklusive Bereitschaftsdienst haben Krankenhäuser genügend Flexibilität bei der Ausgestaltung von Dienstplänen. Die Einhaltung des Arbeitsschutzes weiter zu ignorieren, ist folglich langfristig weder zu begründen noch zu tolerieren.“
(Quelle: Marburger Bund, 05.01.2007)
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