Die 180 Delegierten des 62. Bayerischen Ärztetages in Straubing fassten am 1. Tag ihrer Arbeitssitzung eine Vielzahl von gesundheitspolitischen Beschlüssen.
Die Delegierten folgten dem Leitantrag des Präsidiums und unterstützten die „Berliner Erklärung“ mit dem Titel „Für Freiheit und Vielfalt im Gesundheitswesen“. Zusätzlich forderten Sie, dass die Gelder aus der Erhöhung der Tabaksteuer zu Gunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in voller Höhe ins Gesundheitswesen – wie von der Politik versprochen – fließen sollte. Die Politik habe diese Zusage aber nicht eingehalten. Dabei gebühre ihr die „Rote Karte“.
Das Bayerische Ärzteparlament forderte die Bayerische Staatsregierung auf, nicht nur die Gesundheitsreform mit dem Referentenentwurf „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV“ abzulehnen, sondern auch den Entwurf des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zu stoppen.
Mit dem geplanten Gesetz sollen die Leistungspflichten der Versicherer – speziell der PKV – eingeschränkt und deren Kompetenzen erweitert werden. Demnach soll künftig ein Versicherer dann nicht zur Leistung verpflichtet sein, wenn „Aufwendungen für die Heilbehandlung oder sonstige Leistungen in einem unangemessenen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen“, so die Begründung.
Die Ärztinnen und Ärzte forderten ferner den Bundesgesetzgeber auf, im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz die Anstellung fachfremder Ärzte von niedergelassenen Ärzten nur in der Weise zu erlauben, dass diese in ihrer Verbindung mit dem Praxisinhaber sinnvoll einer Heilbehandlung dienen.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 14.10.2006)
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