Die vergangenen zwölf Monate waren sicherlich von zahlreichen Reformen geprägt – allen voran von der Gesundheitsreform mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur „Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung“. Vorausgegangen waren mehrere nationale, bayernweite und lokale Protestveranstaltungen der Ärzte, an denen sich die BLÄK aktiv beteiligte. Weitere wichtige berufs- und gesundheitspolitische Themen für die BLÄK waren die Tarifabschlüsse für die Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken und kommunalen Krankenhäusern, die Diskussionen um das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG), wonach die Regelungen im ärztlichen Berufsrecht zur Struktur der ambulanten ärztlichen Versorgung liberalisiert werden sollen – allerdings vom Bundesgesetzgeber selbst, die Einführung eines elektronischen Fortbildungsausweises inklusive eines Fortbildungs-Punktekontos für die Ärztinnen und Ärzte, die Neugestaltung des traditionsreichen Nürnberger Fortbildungskongresses oder die Diskussionen um den Bayerischen Influenza-Pandemieplan. „Gravierend ist jedoch der drohende Verlust von bis zu 1,7 Milliarden Euro für das bayerische Gesundheitssystem, sollte die Gesundheitsreform in der jetzigen Form wirklich in Kraft treten“, warnte Dr. H. Hellmut Koch, BLÄK-Präsident.
Ärztliche Weiter- und Fortbildung
Am 31. Mai 2006 waren in Bayern 7 969 Weiterbildungsbefugnisse erteilt worden, rund 500 mehr als im Jahr zuvor, was einer Steigerung um ca. 6,7 Prozent entspricht. Mit 1 700 Befugnissen steht die Allgemeinmedizin an der Spitze. Eingereicht wurden 4 721 Anträge auf Anerkennung einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung. Davon entfielen 2 277 Anträge (Vorjahr: 2 659) auf eine Facharzt-/Schwerpunktbezeichnung, 2 051 (Vorjahr: 5 169) auf eine Zusatzbezeichnung. Im bayerischen Ärztehaus wurden im Berichtszeitraum 3 287 Facharztprüfungen (Vorjahr: 2 025) abgehalten. Zu Beginn des Berichtszeitraums waren gegen die BLÄK 14 Verwaltungsgerichtsverfahren in Sachen Weiterbildung anhängig.
Die Ärztlichen Kreisverbände (ÄKV) boten im Berichtsjahr zusammen mit der BLÄK 1 183 Fortbildungsveranstaltungen an, zu denen 47 295 Teilnehmer kamen. Die Zahl der Veranstaltungen, die von der BLÄK lizenziert sind und den Teilnehmern dadurch Fortbildungspunkte einbringen, ist bemerkenswert gestiegen und liegt aktuell bei 33 673. Verglichen mit dem Vorjahr ist dies ein Plus von 36 Prozent. Der 56. Nürnberger Fortbildungskongress 2005 war mit 2 500 Besuchern ebenfalls gut besucht.
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
Seit drei Jahren steigt die Zahl der Anträge an die unabhängige Gutachterstelle stetig an und lag im Zeitraum 2005/2006 bei 870. Grund dafür ist nach Ansicht der Gutachterstelle vor allem der erhöhte Bekanntheitsgrad, sowie die zunehmend kritische Einstellung gegenüber ärztlichem Handeln seitens der Patienten. Im Berichtszeitraum wurde in 30 Prozent der abgeschlossenen Verfahren ein Behandlungsfehler festgestellt, also in 261 Fällen.
Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen setzt sich aus Experten der vier am häufigsten beklagten Fachgebiete zusammen: der Chirurgie, der Orthopädie/Unfallchirurgie, der Frauenheilkunde/Geburtshilfe sowie der Inneren Medizin. Patienten können sich an die Gutachterstelle wenden, wenn sie einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten.
Berufsordnung
Die Zahl der schriftlichen Eingänge sowohl von Ärzten, als auch von Patienten blieb mit 3000 Anfragen auf ähnlich hohem Niveau wie im Vorjahr. War früher noch Werbung eines der „Top-Themen“, rücken heute andere Fragen, wie die Möglichkeit von Kooperationsformen, etwa die überörtliche und fachübergreifende Teilgemeinschaftspraxis, in den Mittelpunkt des Interesses. Auch zahlreiche Anfragen und Beschwerden von Patienten erreichten die BLÄK, die als Vermittler zwischen Ärzten und Behandelten fungiert.
Rechtsabteilung
Neben der Vermittlerfunktion kommt der BLÄK die Aufgabe zu, die Ärztlichen Bezirksverbände (ÄBV) bei Verstößen gegen die Berufsordnung zu unterstützen. Im Berichtszeitraum wurden 34 Rügen erteilt und 14 Verfahren – etwa wegen der Missachtung des Betäubungsmittelgesetzes oder wegen des unberechtigten Führens eines akademischen Grades – eingeleitet. Auf Grund der Verschiebung von Zuständigkeiten sowie der Lockerung der Arztwerbung ist die Anzahl der Verfahren im Vergleich zum Vorjahr verhältnismäßig niedrig.
Der Bayerische Ärztetag ist die Delegiertenversammlung der BLÄK, das Parlament der Ärzteschaft im Freistaat. Die Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände sowie die fünf Universitäten entsenden insgesamt 180 Delegierte zu der einmal im Jahr tagenden Versammlung.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 13.10.2006)
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