„Die neue Berufsordnung hat sich bereits heute bewährt. Kernstück ist, eine gewisse Liberalisierung unserer ärztlichen Tätigkeit“, sagte Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Insbesondere die Erweiterungen der Kooperationsmöglichkeiten brächten geradezu „neue Freiheiten“ der ärztlichen Berufsausübung – gegenwärtig zwar nur im privatärztlichen Bereich, aber nach dem Willen des Bundesgesetzgebers künftig auch für Vertragsärzte.
Des Weiteren seien offene berufsrechtliche Fragen entstanden durch ein neues Internetforum mit Versteigerung zahnärztlicher, ärztlicher und physiotherapeutischer Leistungen. Zum Thema Bachelor- und Masterstudiengänge in der Medizin berichtete Ottmann, dass die BLÄK die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in der Humanmedizin kategorisch ablehnt. Das Thema könne gegenwärtig als abgeschlossen angesehen werden, da persönlich und schriftlich von der Politik versichert wurde, dass die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen zur Qualifizierung des ärztlichen Berufs zumindest in Bayern derzeit nicht vorgesehen sei.
Der Vizepräsident sprach ferner über die Zukunft der amtlichen Gebührenordnung (GOÄ) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) im Rahmen der Gesundheitsreform. Die Bundesärztekammer (BÄK) sei dabei, zur Be-stätigung der Handlungsfähigkeit der Ärzteschaft und um zu vermeiden, eine extern erarbeitete neue GOÄ übergestülpt zu bekommen, in Zusammenarbeit mit den ärztlichen wissenschaftlichen Gesellschaften und Berufsverbänden eine neue GOÄ zu erarbeiten. Diese soll dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Sinne des Vorschlagrechtes unterbreitet werden, das die neue GOÄ als Rechtsverordnung dann in Kraft setzen soll. Der Zeithorizont für die komplette GOÄ sei das Frühjahr 2008. In diesem Zusammenhang erwähnte er, dass die PKV selbst an einer eigenständigen GOÄ auf der Basis des DRG-Systems arbeitete. Beide GOÄ-Konzepte seien nicht miteinander kompatibel.
Im Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform stünde, dass es Ziel sein müsse, für vergleichbare Leistungen in GKV und PKV ein Leistungsverzeichnis mit vergleichbaren Vergütungen zu schaffen, das inhaltsgleich auch Grundlage der privatärztlichen Gebührenordnung sei. Die Möglichkeit zu Abweichungen innerhalb des Gebührenrahmens bestehe, man meine hier wohl die Steigerungssätze. Die Angleichung von PKV und GKV soll mit einem Basistarif in der PKV erreicht werden. „Damit wird eindeutig die Axt an die GOÄ und die derzeitige Versicherungsstruktur der PKV gelegt“, sagte Ottmann. Er zitierte den Finanzwissenschaftler Raffelhüschen: „Die PKV ist das Rettungsboot für das lecke Gesundheitssystem, denn sie trägt mit 10 Prozent aller Versicherten über 20 Prozent der Kosten und hat dabei sogar noch Rücklagen gebildet“. Erwähnenswert sei auch die Tatsache, dass der Ruf nach einem Basistarif gar nicht aus dem BMG komme, sondern vom Finanzministerium. Hier ginge es um die Beihilfe, denn immerhin sei die Hälfte der PKV-Vollversicherten Staatsdiener. Wenn es auch nach neueren Festlegungen nicht die Absicht der Koalition sei, die PKV als Vollversicherung abzuschaffen, werde dies offensichtlich dennoch vom BMG betrieben. „Dies steht im eklatanten Widerspruch zum proklamierten Ziel der Gesundheitspolitik für mehr Wettbewerb zu sorgen. Der Weg für zu mehr Staat mit Einheitskassenverband und massiver Ausweitung der staatlichen Einfluss- und Aufsichtsrechte“, so der Vize.
Weitere Themen Ottmanns waren die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der BLÄK, die sowohl personell als auch technisch verstärkt wurde. „Das bisherige Verfahren genießt große Glaubwürdigkeit, was sich auch in der steigenden Zahl der Anträge zeigt“, so der Vizepräsident.
Qualitätssicherung war ein weiteres Hauptthema. Hier bedauerte Ottmann die Kompetenzverschiebungen. Es bedürfe einer klaren Zuständigkeit für die Normgebung der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung bei den Ärztekammern und dies müsse im Berufsrecht verankert werden.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 13.10.2006)
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