"Passivrauch ist erwiesenermaßen hochgradig krebserregend. Deshalb profitieren von einem Rauchverbot in Gaststätten auch und vor allem die Beschäftigten in der Gastronomie, die tagtäglich dem Tabakqualm ausgesetzt sind", sagte heute Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zu der aktuellen Diskussion um ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten.
Die bisherige Öffnungsklausel der Arbeitsstättenverordnung, die Gastronomen von sonst in Betrieben erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Tabakrauch befreit, sei insofern hoch problematisch und im Hinblick auf den Arbeitsschutz nicht zu tolerieren.
Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft habe bereits 1999 den Tabakrauch in der Raumluft der höchsten Gefahrenstufe ("Kategorie 1") zugeordnet. Deutliche Risiken seien inzwischen auch für das Herz-Kreislaufsystem mehrfach in internationalen Studien nachgewiesen worden, so Hoppe.
Aber auch die Gefahren für Gäste bei längerem Aufenthalt in Gaststätten seien nicht zu unterschätzen. "Die Bundesärztekammer wird immer wieder gerade von Patienten mit Erkrankungen der Atemwege oder mit einem erhöhten Herzinfarktrisiko gebeten, in ihren Bemühungen für eine rauchfreie Gastronomie nicht nachzulassen, damit auch ihnen endlich wieder der risikofreie Zugang zu Orten des öffentlichen Lebens, wie Restaurants und Gaststätten, möglich ist", sagte der Ärztepräsident. Allein dies verdeutliche, dass ein Rauchverbot in der Gastronomie nicht zu den von den Betreibern befürchteten Umsatzeinbußen führen müsse, sondern ihnen sogar neue Kundenschichten erschließen könne. "Zudem sollte nicht vergessen werden, dass etwa zwei Drittel der erwachsenen Bevölkerung Nichtraucher sind - und nicht etwa Raucher", betonte Hoppe.
(Quelle: Bundesärztekammer, 28.07.2006)
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