Zwei Tage nach den geplatzten Tarifverhandlungen mit der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) hat die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) weitere Gesprächsbereitschaft zum Erhalt des Flächentarifvertrages signalisiert.
Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Frank Ulrich Montgomery, stellte jedoch für die Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen klare Bedingungen. „Verhandlungen machen nur dann Sinn, wenn die Arbeitgeber in der Frage der Ärzteeinkommen zu Kompromissen bereit sind.“ Solange die VKA an ihrer Forderung nach Lohnkürzungen festhalte, seien Gespräche überflüssig.
Der Marburger Bund hatte am 18. Juli die sechste Tarifverhandlungsrunde abgebrochen, nachdem die VKA kein neues Vergütungsangebot vorgelegt hatte. „Der Vorschlag der Arbeitgeber ist nichts anderes als ein unverschämter Griff ins Portmonee der Ärzte“, so Montgomery. Im Vergleich zum jetzt gültigen Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) würde ein junger Assistenzarzt im sechsten Berufsjahr monatlich 415 Euro weniger verdienen. Die von der VKA propagierten Gehaltserhöhungen seien pure Fiktion, da die Arbeitgeber nicht den BAT, sondern den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) als Berechnungsgrundlage verwendeten. Diesen hat die Ärztegewerkschaft jedoch nicht unterzeichnet.
Trotz der verhärteten Fronten sieht Montgomery durchaus Chancen, am Verhandlungstisch eine Lösung zu finden. Bisher seien die Verhandlungspartner durchaus zu Kompromissen bereit. „Wir bieten eine 40 Stundenwoche und flexible Arbeitszeiten, die VKA ist bereit, elektronische Zeiterfassungssysteme für mehr Arbeitsschutz zu akzeptieren“, so Montgomery. Nun müssten die Arbeitgeber noch ein anständiges Vergütungsangebot vorlegen. Nach eigenen Angaben der VKA würde der überwiegende Teil der Krankenhäuser wirtschaftlich arbeiten. Montgomery: „Dass das Geld für einen vernünftigen Ärzte-Tarif da ist, beweisen die zunehmenden Einzelverträge mit klugen Krankenhausarbeitgebern vor Ort.“ Die VKA müsse endlich begreifen, dass wirtschaftlich ruinierte Krankenhäuser nicht mit einem Tarifvertrag saniert werden können.
(Quelle: Marburger Bund, 20.07.2006)
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