Bachelor- und Masterabschlüsse für die Studiengänge der Heilberufe Arzt, Zahnarzt und Apotheker lehnen Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), Michael Schwarz, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und Johannes Metzger, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer (BLAK) kategorisch ab. Konkret sprachen sie sich in München gegen die Implementierung eines solchen zweistufigen, modularen Studienganges in der ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Ausbildung aus.
So förderungswürdig die Entstehung eines europäischen Bildungsraumes sei, so fragwürdig erscheine der Versuch, Anpassungsprozesse im Bereich der Hochschul- und Universitätsausbildung für die Heilberufe mit ökonomischen Sachzwängen zu begründen. Zur spezifischen Situation in der Humanmedizin erklärte Ärzte-Präsident Koch: „Für Ärztinnen und Ärzte legt die Richtlinie 93/16 EWG fest, dass eine ärztliche Gesamtausbildung mindestens sechs Jahre oder 5.500 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an einer Universität umfasst.“ Dies stelle den Mindeststandard dar, den auch die Bundesregierung mit der neuen Approbationsordnung 2002 so bestätigt hat.
Kurzstudiengänge mit Bachelor- und Masterabschlüssen seien dafür nicht geeignet und auch nur bedingt international vergleichbar. „Die Forderung nach kürzeren Ausbildungszeiten läuft Gefahr, die hohe Qualität der Zahnheilkunde in Deutschland, die auch im Ausland anerkannt ist, in Frage zu stellen“, warnte Zahnärztekammer-Präsident Schwarz. „Unser Problem liegt heute doch nicht in der mangelnden Qualifikation der Zahnmedizin-Absolventen sondern in einem Sozialversicherungssystem, das gut ausgebildete Ärzte und Zahnärzte mittlerweile zu Tausenden ins Ausland abwandern lässt, weil dort die Arbeitsbedingungen günstiger sind.“
„Für die Heilberufe besteht eine gegenseitige Anerkennung der Berufsausbildung in Europa. Wer einen Bachelorabschluss für das Pharmaziestudium fordert, muss wissen, dass diese Studienabsolventen keine Berufschancen in Europa haben, da diese Ausbildung nicht der europäischen Richtlinie für Apotheker entspricht. Damit würden, so Apotheker-Präsident Metzger, gerade die Intentionen des Prozesses von Bologna ad absurdum geführt.“
Das Studium mit Bachelor- und Masterabschlüssen umfasst zwei Zyklen – einen bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und einen darauf aufsetzenden Master. Die Empfehlung, zu Bachelor- und Masterabschlüssen überzugehen, stammt aus dem „Bologna-Prozess“ zur Annäherung der Rahmenbedingungen in einem europäischen Hochschulraum. Das bayerische Kabinett hat sich im Zusammenhang mit dem geplanten neuen Hochschulrecht am 9. August für Bachelor- und Masterabschlüsse als „Regelangebot“ an den bayerischen Hochschulen ausgesprochen.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 22.08.2005)
Für Ärzte gibt es weltweilt Jobangebote:
Hier finden Sie Aktuelle Stellenangbote für Ärzte...
Hier können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine neue Stellenanzeige aufgeben:
Sie sind schon Kunde bei uns? Dann gelangen Sie hier zu Ihrem Kundenbereich, um ihre Anzeigen zu verwalten oder sich als Arzt zu registrieren.