Die Betreuung Sterbender ist seit jeher Bestandteil ärztlichen Handelns. Doch die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren verändert: Die steigende
Lebenserwartung der Bevölkerung, brüchiger werdende Familienstrukturen und knappe Kassen wirken sich deutlich auf die palliativmedizinische Versorgung aus. Längst können Ärztinnen und Ärzte die umfangreichen Aufgaben in diesem Bereich nicht mehr allein bewältigen und sind auf die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen angewiesen. Eine wichtige Rolle werden dabei künftig Arzthelfer/innen einnehmen:
Mit dem Fortbildungslehrgang „Palliativmedizinische Versorgung durch die ärztliche Praxis“ bietet die Carl-Oelemann-Schule der Landesärztekammer Hessen in Bad Nauheim eine neue Qualifizierungsmöglichkeit für Arzthelfer/innen an. Der mit Unterstützung der Willy und Monika Pitzer Stiftung, Bad Nauheim, durchgeführte berufsbegleitende Lehrgang wurde entwickelt, um dem wachsenden Bedarf an palliativmedizinisch qualifizierten Mitarbeitern in den ärztlichen Praxen gerecht zu werden. Ziel ist es, Arzthelfer/innen so fortzubilden, dass sie Ärztinnen und Ärzte bei der palliativmedizinischen Versorgung von Patienten qualifiziert unterstützen können.
Dazu gehören gute Kenntnisse im Erkennen und Lösen palliativer Probleme, aber auch die Fähigkeit, Ärztinnen und Ärzte in der psychosozialen Betreuung von Patienten und Angehörigen Hilfe zu leisten. Außerdem sollen die fortgebildeten Arzthelfer/innen in der Lage sein, praktische und organisatorische Funktionen zu übernehmen. Der 120 Stunden umfassende Lehrgang setzt sich aus fachtheoretischen und fachpraktischem Unterricht sowie einem Praktikum zusammen. Vermittelt werden
• Palliativmedizinische Grundlagen
• Kenntnisse der palliativmedizinischen Versorgung
• Kommunikation und Betreuung von Patienten und Angehörigen
• Palliativmedizinische Zusammenarbeit und Koordination
• Hausarbeit
Das 20stündige Praktikum in geeigneten Einrichtungen soll Erfahrungen in der praktischen Umsetzung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Kosten: Die Teilnahmegebühr für den Gesamtlehrgang beträgt 985,00 €.
(Quelle: Landesärztekammer Hessen, 04.08.2005)
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