Die Aussagen „Jeder Hausarzt darf sich Facharzt nennen“ aus der Medical Tribune vom 29. April und „Den Facharzt für Allgemeinmedizin gibt’s jetzt geschenkt“ aus der Ärztlichen Praxis vom 3. Mai sind eindeutig falsch!
Beschlusslage des 59. Bayerischen Ärztetages vom 23. April 2005 ist:
1. „Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin“ dürfen in Bayern bis zur amtlichen Bekanntgabe der Notifizierung dieses neuen Titels durch die Europäische Union (EU) nur die Bezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ führen.
2. Derzeitige ‚Fachärzte für Allgemeinmedizin’ und hausärztlich tätige ‚Fachärzte für Innere Medizin’ sind nach den Übergangsbestimmungen auch erst ab dem Zeitpunkt der amtlichen Bekanntgabe durch die EU berechtigt, diesen neuen Titel ‚Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin’ zu führen.
3. Mit dem Thema Führen des Titels „Facharzt für Allgemeinmedizin“ durch Praktische Ärzte wird sich erst der 60. Bayerische Ärztetag, der vom 14.-16. Oktober 2005 in Coburg tagt, befassen.
Die Anpassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns an EU-Vorgaben ermöglicht eben nicht – wie in der Presse dargestellt – „allen Hausärzten, den Facharzt-Titel zu tragen“.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 04.05.2005)
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