Der 59. Bayerische Ärztetag hat am 23. April in München geringfügige Änderungen an seinen beiden Hauptsatzungswerken, der Weiterbildungsordnung (WO) und der Berufsordnung (BO) beschlossen. Damit wurden den Bedenken der Kommission der Europäischen Union (EU) und des Aufsichtsministeriums, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) bezüglich zweier Regelungen, die der Bayerische Ärztetag 2004 verabschiedet hatte, Rechnung getragen.
Klar sei jedoch, dass erst wenn alle 16 Landesärztekammern in Deutschland die neue Facharztbezeichnung „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ übernommen hätten, der EU gegenüber dieser Titel auch notifiziert werde. „Nach der Notifizierung können dann alle ‚Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin’ den neuen Titel auch führen“, erklärte BLÄK-Präsident Dr. H. Hellmut Koch. Gleiches gelte auch für hausärztlich tätige Internisten. Mit dem Thema „Führen des Titels ‚Facharzt für Allgemeinmedizin’ für Praktische Ärzte“ wird sich der 60. Bayerische Ärztetag, der vom 14. bis 16. Oktober 2005 in Coburg tagt, nach Stellungnahme der EU befassen. Ferner beschlossen die Delegierten einige Änderungen der WO, z. B. die Einführung der Zusatz-Weiterbildungen „Ärztliches Qualitätsmanagement“ und „Suchtmedizinische Grundversorgung“ sowie Ergänzungen zu den Zusatz-Weiterbildungen „Notfallmedizin“ und „Proktologie“.
Die Delegierten gaben ferner grünes Licht für einige Satzungsänderungen. Demnach werde das Vorstandsgremium um sechs Sitze verkleinert.
Die Änderungen der WO und der BO wird nun der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem StMUGV, zur Genehmigung vorgelegt. Ihr In-Kraft-Treten wird im Bayerischen Ärzteblatt bekannt gegeben.
Der 59. Bayerische Ärztetag, der am 23. April 2005 in München zusammenkam, ist die Vollversammlung der Ärztinnen und Ärzte in Bayern. Die 180 Delegierten, das Parlament der rund 65000 Ärztinnen und Ärzte in Bayern, hatten über „ärztliche Regularien“, d. h. Änderungen in der Weiterbildungsordnung, in der Berufsordnung und in der Satzung zu beschließen.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 23.04.2005)
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