„Unser Ziel ist eine inhaltlich und zeitlich optimale Nachweisführung erworbener Fortbildungs-Punkte“, sagte Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Daher plane die BLÄK gemeinsam mit den anderen deutschen Landesärztekammern noch für 2005 die Herausgabe einer Fortbildungskarte für Ärztinnen und Ärzte. Da für niedergelassene Vertragsärzte und für Krankenhausärzte der Nachweis kontinuierlicher ärztlicher Fortbildung gesetzlich vorgeschrieben sei, müssten die Landesärztekammern, die Verwaltung und die Dokumentation von ärztlicher Fortbildung organisieren. Dies soll künftig mit Karten, Punkten und Konten funktionieren.
„Daher führen die Landesärztekammern kostenlos Fortbildungspunkte-Konten für die Ärztinnen und Ärzte ein“, erklärte Bayerns Ärzte-Chef weiter. Für die künftige „Buchung“ von Fortbildungspunkten auf Konten käme bei der BLÄK ein scheckkarten-großer Fortbildungsausweis zum Einsatz, der einen Barcode mit einer – für jede Ärztin und jeden Arzt – einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN), die bundesweit identisch aufgebaut ist, aufgedruckt haben.
Nach einer erfolgreichen Teilnahme, z. B. an einem Fortbildungsseminar, werden die erworbenen Fortbildungs-Punkte künftig ab Herbst 2005 auf das individuelle Punkte-Konto der Ärztin bzw. des Arztes gebucht. Dies geschieht über zwei Ziffern-Folgen: der EFN und der Veranstaltungsnummer (VNR). Diese beiden Ziffern-Codes werden vom Veranstalter elektronisch an einen Server versandt, der elektronischer Informationsverteiler (EIV) heißt. Mit Hilfe dieses Servers werden webbasiert die VNR, die erworbene Punktezahl und die Arzt-EFN sicher den einzelnen Landesärztekammern zugeteilt. „So ist gewährleistet, dass die Fortbildungspunkte, die bei einer Veranstaltung erworben wurden, dem persönlichen Fortbildungspunktekonto zugebucht werden“, erklärt Koch. Darüber hinaus ermögliche die EFN künftig auch auf europäischer Ebene die Registrierung und Buchung von Fortbildungspunkten zur jeweiligen Landesärztekammer, bei der eine Ärztin bzw. ein Arzt gemeldet sei. Auch folge das elektronische Fortbildungs-Punkte-Konto beim Umzug einer Ärztin bzw. eines Arztes in einen anderen Kammerbereich einfach nach.
Der Server werde während einer Pilotphase ab Mai 2005 zunächst bei der BLÄK stehen und in Kooperation mit weiteren Landesärztekammern ab Herbst 2005 der Bundesärztekammer (BÄK) übergeben. Ab Oktober 2005 werde bei der BLÄK der scheckkarten-große Fortbildungsausweis für Ärztinnen und Ärzte eingeführt, die dann auf ihrem individuellen Fortbildungs-Punkte-Konto über die Homepage der BLÄK (www.blaek.de) ihren persönlichen Fortbildungspunkte-Kontostand einsehen und nachvollziehen können.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 21.03.2005)
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