Der Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Andreas Crusius, hat sich gegen die geplanten Neuregelungen zur Patientenverfügung ausgesprochen. Nach dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll dem Willen des Patienten gegen eine künstliche Verlängerung des Lebens uneingeschränkt Vorrang eingeräumt werden.
Es soll 2006 in Kraft treten. „Ein Patient kann nur etwas ablehnen, über dessen Konsequenzen er vorher auch informiert wurde“, forderte Dr. Crusius. In einer Patientenverfügung kann ein Mensch festlegen, ob und wie er in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden will. Die Verfügung gilt nur dann, wenn sich der Patient im Ernstfall nicht mehr äußern kann - etwa weil er das Bewusstsein verloren hat. „Natürlich gibt es Zustände, in denen ein Patient kurzzeitig ohne Bewusstsein ist“, sagte Crusius.
„Wenn dann in der Patientenverfügung steht, dass der Betroffene im Falle einer Bewusstlosigkeit keine Beatmung will, dann hat das Konsequenzen, die ein Arzt weder tragen kann noch darf.“ Bei einem solchen Wunsch käme der Arzt in eine Situation, in der er seinem Eid zuwider handeln müsste. Damit verstoße er zudem gegen die Empfehlungen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2005)
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