„Das Jahr 2003 war das Jahr der Reformen: Ob Arbeitsmarkt, Rente, Steuer oder Gesundheitswesen – überall war dringender politischer Handlungsbedarf geboten, der zum Teil auch immer noch besteht“, sagte Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). Die Hauptlasten des von Regierung und Opposition erwirkten Konsenses in der Gesundheitspolitik trügen mit Leistungskürzungen, höheren Zuzahlungen und zusätzlichen Beiträgen die Patientinnen und Patienten aber auch den Ärztinnen und Ärzte mache der Sparkurs und der angepeilte Strukturwechsel schwer zu schaffen.
Das Inkrafttreten des GKV-Modernisierungs-gesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004 führe aufgrund vieler unklarer Regelungen zu Verunsicherungen, die auch nach zehn Monaten längst noch nicht überwunden seien. Doch trotz aller Kritik aus ärztlicher Sicht biete das GMG auch einige Chancen. Die BLÄK werde im Rahmen ihrer Möglichkeiten die erweiterten Vertragsmöglichkeiten, wie integrierte Versorgungsmodelle, Hausarztmodelle, Zusatzversicherungen, Bonusmodelle und vieles mehr für eine verbesserte Versorgung der Patientinnen und Patienten ausschöpfen. „Wir werden alles tun, um auch unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen eine ausreichende medizinische und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten und somit die Voraussetzungen ‚für gute Medizin in Bayern’ zu schaffen“, so Bayerns Ärzte-Chef weiter.
Ärztliche Weiterbildung und Fortbildung
Am 31. Mai 2004 waren in Bayern insgesamt 7176 Weiterbildungsbefugnisse (Vorjahr: 7156) erteilt, davon 23 Prozent allein im Gebiet Allgemeinmedizin (Vorjahreswert identisch). „Die Listen der zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzte sind seit neuestem im Internet auf unserer Homepage unter www.blaek.de abzurufen“, erklärte der Präsident, was eine weitere Serviceverbesserung für die Ärztinnen und Ärzte darstellt. Eingereicht wurden 3578 Anträge auf Anerkennung einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung (Vorjahr 4254). Davon entfielen 2000 (Vorjahr: 2194) auf eine Gebiets- oder Teilgebiets-/Schwerpunktbezeichnung und 1017 (Vorjahr: 1127) auf eine Zusatzbezeichnung. Im Ärztehaus Bayern wurden 2605 Facharztprüfungen (Vorjahr: 2339) abgehalten. „Auffallend ist, dass sich die Bearbeitung der Anträge deutlich komplexer und komplizierter gestaltet. Immer öfter wird eine Anerkennung auf dem Weg des ‚gleichwertigen Weiterbildungs-Ganges’ beantragt, so Koch. Zu Beginn des Berichtszeitraums waren gegen die BLÄK 19 Verwaltungsgerichtsverfahren in Sachen Weiterbildung anhängig (am Ende: zehn).
Über 392367 Ärztinnen und Ärzte nahmen an Fortbildungsveranstaltungen der BLÄK bzw. der Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände sowie an Fortbildungsveranstaltungen, die „in Zusammenarbeit“ mit diesen durchgeführt wurden, teil (Vorjahr: 300560). Bisher wurden für rund 14008 Veranstaltungen Punkte für das Freiwillige Fortbildungszertifikat der BLÄK vergeben (Vorjahr: 10600). Anhaltend gute Zahlen auch beim 53. Nürnberger Fortbildungskongress, zu dem über 3500 Besucherinnen und Besucher kamen.
Gutachterstelle für Arzthaftpflichtfragen
Ständig steigende Zahlen gab es auch bei der Inanspruchnahme der Gutachterstelle. Waren 2002 bereits 741 und 2003 740 Anträge, gingen 395 Anträge bis zum 30. Juni 2004 bei der BLÄK ein. „Dies belegt die große Akzeptanz dieses Angebots, das für die hilfesuchenden Patientinnen und Patienten kostenfrei ist“, so Koch. Kompetente Begutachtung zu leisten, wenn ein Patient der Auffassung ist, durch die ärztliche Behandlung einen Schaden erlitten zu haben, ist das Ziel der unabhängigen Gutachterstelle bei der BLÄK. Die Gutachterstelle genießt u.a. bei Gerichten und Versicherungen ein hohes Ansehen.
Berufsordnung
Trotz oder gerade wegen der im letzten Jahr zunehmend liberaler gestalteten Berufsordnung musste die BLÄK erheblich mehr Anfragen zu den verschiedensten berufsrechtlichen Themen beantworten, auch um Wettbewerbsgleichheit im ärztlichen Auftreten sicherzustellen. Der Beratungsaufwand hat sich auch hier deutlich erhöht. „Rückfragen gab es z. B. zu den Individuellen Gesundheits-Leistungen (IGEL), d.h. zur Abgrenzung von ärztlichen Leistungen, die medizinisch notwendig, jedoch nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind“, so der Kammerchef. Zudem waren Anfragen, aber auch Beschwerden von Patienten und Arztkollegen zu beantworten.
Rechtsabteilung
In zwölf Fällen musste die BLÄK wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens von Kliniken, Verlagen sowie im Gesundheitssektor tätigen Unternehmen abmahnen. Die Mehrzahl der Fälle erledigte sich durch eine abgegebene Unterlassungserklärung. Im Berichtsjahr kam es zu 64 Rügen und 36 Verfahren vor den Berufsgerichten beim Oberlandesgericht (OLG) München und OLG Nürnberg.
Der Bayerische Ärztetag ist die Delegiertenversammlung der BLÄK, das Parlament der Ärzteschaft im Freistaat. Die Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände sowie die fünf Universitäten entsenden insgesamt 180 Delegierte zu der einmal im Jahr tagenden Versammlung.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 08.10.2004)
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