„Die Entwicklung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist seit Jahren festgefahren und bereitet Ärzten, Patienten und ihren Versicherungen außerordentlich große Probleme“, sagte Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) auf dem Bayerischen Ärztetag in Memmingen. Die GOÄ wurde letztmals 1983 umfassend novelliert.
Seit über 20 Jahren seien nur geringe Änderungen vorgenommen worden, insbesondere sei die GOÄ im operativen Bereich nicht auf dem aktuellen Standard. Einige Versicherungen brüsteten sich sogar damit, wie viele Millionen Euro sie an „Liquidationsansprüchen reduzieren“ konnten, in dem sie sich immer wieder auf die völlig überholten Leistungsbeschreibungen der GOÄ zurück zögen. „Die PKV begann mit einem gefährlichen Spiel, in dem sie einerseits äußerst kleinlich die Rechnungen überprüfte, eigene Modelle für Pauschalversorgungen in die Diskussion einbrachte und Versicherungspakete auf niedrigstem Niveau anbot“, so Ottmann weiter. Damit sei der Weg zum Einheitlichen Bewertungsmaßstab Ärzte (EBM), der Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung, oder zu Einkaufsmodellen mit integrierter Versorgung auch für Privatpatienten nicht mehr weit.
Auf Bundesebene sei mit einer Novellierung der GOÄ in nächster Zeit nicht zu rechnen, erklärte der Vizepräsident. Klar sei, dass das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS), der Verordnungsgeber also, durch Vernachlässigung der Aktualisierung des Leistungsverzeichnisses maßgeblich zur gereizten Atmosphäre im Privatliquidationssektor beigetragen habe. Die Bundesärztekammer (BÄK) aber auch der Deutsche Ärztetag hatten vorgeschlagen, die GOÄ mit der PKV selbständig zu reformieren. Dazu bräuchte es aber die Verhandlungspartner der PKV und der Beihilfe, die sich bisher verweigert haben.
Die BLÄK versuche mit den anderen Landesärztekammern die Abrechnungsfragen zu koordinieren, damit die Ärzte sich bei ihrer Liquidationsstellung danach richten können. Die BLÄK hat ein GOÄ-Internet-Portal eingestellt und empfiehlt, dies auch zu benützen. „Wenn die PKV aus eigenem Antrieb eine Annährung der Vergütungssysteme GOÄ und EBM betreibt, sägt sie an ihrem eigenen Ast. Dabei werden das Eigenprofil der privatärztlichen Behandlung und die freie Arztwahl auf der Strecke bleiben“, so Ottmann abschließend.
In der Bundesrepublik verfügen rund zehn Prozent der Bevölkerung, etwa acht Millionen, über eine private Krankenvollversicherung, was sich auch in Arztpraxen und Krankenhäusern wieder spiegelt. Diese zehn Prozent der ambulanten Patienten bringen ungefähr 25 % des Praxisumsatzes. Dies zeige klar, die große wirtschaftliche Bedeutung der GOÄ für Ärzte, natürlich auch für den stationären Bereich.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 08.10.2004)
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