Der 58. Bayerische Ärztetag in Memmingen wird sich mit dem „Freiwilligen Fortbildungszertifikat“ der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und den diesbezüglichen Beschlüssen des Deutschen Ärztetages befassen. „Wichtig ist uns dabei, dass die neu eingeführte Fortbildungs-Nachweispflicht für die Ärztinnen und Ärzte so unbürokratisch und kostengünstig wie möglich organisiert wird“, sagte Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der BLÄK. Zu diesem Zweck schafft die BLÄK derzeit alle technischen Voraussetzungen.
Verfahren
Neben der Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen sind das Verfahren der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen sowie die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltern geregelt. Doch die im GKV-Modernisierungs-gesetz (GMG) gemachten Vorschriften zur Fortbildungs-Nachweispflicht sind für die Bayerischen Ärzte inhaltlich eigentlich nichts Neues. „Als Nachweis wird in der Regel unser ‚Freiwilliges Fortbildungszertifikat der BLÄK’ oder einer anderen Landesärztekammer dienen“, so Koch weiter.
Fortbildungszertifikat
Schon lange bevor die in § 95d und § 137 Sozialgesetzbuch (SGB V) Fortbildungspflicht für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie auch für die in Kliniken, im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in freier Praxis tätigen Ärztinnen und Ärzte festgeschrieben wurde, schaffte die BLÄK Wege, beispielsweise durch E-Learning, ärztlichen Kolleginnen und Kollegen neben der umfangreichen beruflichen Beanspruchung einen gangbaren Weg mit vertretbarem zeitlichen und finanziellen Aufwand für Fortbildungen zu ge-stalten. Bayerns Ärzte-Chef stellte klar, dass das ‚Freiwillige Fortbildungszertifikat der BLÄK’ wesentlich zum Kompetenzerhalt der Ärztinnen und Ärzte beiträgt und auch gut angenommen wird.“ Es wird seit 1. Januar 2001 ausgestellt, wenn der bei der BLÄK gemeldete approbierte Arzt innerhalb von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erwirbt und gleichzeitig einen Antrag bei der BLÄK gestellt hat.
Der Bayerische Ärztetag ist die Delegiertenversammlung der BLÄK, das Parlament der Ärzteschaft im Freistaat. Die Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände sowie die fünf Universitäten entsenden insgesamt 180 Delegierte zu der einmal im Jahr tagenden Versammlung.
(Quelle: Landesärztekammer Bayern, 08.10.2004)
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