Das Bundesgesundheitsministerium kritisierte den unrechtmäßigen Einzug der Praxisgebühr durch zahlreiche Gynäkologen.
Im Gesundheitsreformgesetz sei geregelt, dass Vorsorge-Untersuchungen und Auswertungsgespräche von der Gebühr befreit seien. Dazu gehörten die Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen.
(Quelle: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, 28.07.2004)
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